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Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH: Laborautomaten Hämostaseologie
Landkreis Mittweida Krankenhaus GmbH · Mittweida · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLandkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH: Laborautomaten Hämostaseologie🏆 Sysmex Deutschland GmbH · Norderstedt
- Sysmex Deutschland GmbH · Norderstedt
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Sysmex Deutschland GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH: Laborautomaten Hämostaseologie
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Das Zuschlagskriterium „Preis“ berechnet sich als Summe aus Angebotspreis (=Kaufpreis der Laborautomaten), den Kosten für Service und Wartung sowie den Folgekosten. Zur Wertung der Folgekosten wird der geforderte und anzubietende „Preis pro Befund“ (Preis p.B.) mit der jährlichen Befundzahl von 850 Befunden/p.a. für D-Dimer (DD), von 1250 Befunden/p.a. für Fibrinogen (FIB), von 550 Befunden/p.a. für Thrombinzeit (TZ), von 13.500 Befunden/p.a. für aPTT (PTT) und 13.800 Befunden/p.a. für Quick/INR (TZW/INR) multipliziert und über einen Zeitraum von 5 Jahren betrachtet. Folgekosten = (850 ∗ Preis p. B. DD + 1250 ∗ Preis p. B. FIB + 550 Preis p. B. TZ + 13.500 Preis p. B. PTT + 13.800 Preis p. B. TZW + 90 ∗ Preis p. B. AT) ∗ 5 Jahre Insgesamt können für das Zuschlagskriterium „Preis“ maximal 100 Punkte erreicht werden. Diese 100 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Einzelheiten zur Berechnung und zur Berücksichtigung dieser Kostenpositionen / Gewichtung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (gemäß Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Leistungsverzeichnis) .
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Technischer Wert 50 %Qualität
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand des Zuschlagskriteriums „Technischer Wert“ (B-Kriterien). Die zugrunde liegenden Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis in der Spalte "Kriterium" unterteilt in: - A-Kriterien (Ausschlusskriterien): Mit „A“ gekennzeichnete Anforderungen sind zwingend zu erfüllen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots von der Bewertung. - B-Kriterien (Bewertungskriterien): Bei den mit Zahlenangaben gekennzeichneten Kriterien handelt es sich um Bewertungskriterien als Unterkriterien für das Zuschlagskriterium „Technischer Wert". Die Zahlenangaben kennzeichnen die für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl. Die angegebene Punktzahl wird bei uneingeschränkter Erfüllung der jeweiligen Forderung bzw. der Angabe „ja“ vergeben. Bei Nichterfüllung bzw. der Angabe „nein“ werden Null Punkte vergeben. Sind bei einem Unterkriterium mehrere Zahlenangaben hinterlegt (z.B. Messzeit für Parameter „TZW": 20-10-5-0 Punkte), so werden die hier eingetragenen Werte unter allen Bietern verglichen. Am Beispiel der Messzeit erhält der Bieter mit der schnellsten Messzeit je 20 Punkte, der zweitplatzierte 10 Punkte und der drittplatzierte 5 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten 0 Punkte. Die Details zur Berechnung der erreichten Punktzahl sowie die Gewichtung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen (gemäß Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Leistungsverzeichnis)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 100 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Sysmex Deutschland GmbHZuschlagswert 35.224 €1 Veröffentlichung
- 28.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 68 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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