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Neubau Energiezentrale ZKM - Los 310 Elektroanlagen Demontage/Interim statische Ertüchtigung
Universitätsklinikum Leipzig AöR · Leipzig · Sachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Neubau Energiezentrale ZKM - Los 310 Elektroanlagen Demontage/Interim statische Ertüchtigung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau einer Energiezentrale am Universitätsklinikum Leipzig, Los 310: Elektroanlagen Demontage/Interim und statische Ertüchtigung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. DasFormblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen: Eignungsnachweise entsprechend dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung, Freistellungsbescheinigung Finanzamt, Bescheinigung Haftpflichtversicherung gem. Punkt 10.8 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen UKL, Urkalkulation.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind mind. 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. Es ist durch den Bieter sicherzustellen, dass die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegen Referenznachweise (mind. drei Stück) mit der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Sind die hinterlegten Referenznachweise nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar, werden keine Nachweise nachgefordert und das Angebot des Bieters ist auszuschließen. Dem Bieter steht es mit Angebotsabgabe frei, zusätzlich zur Angabe der Eintragung im Präqualifizierungsverzeichnis, vergleichbare Referenznachweise einzureichen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 861 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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