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Lieferung und Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS)
Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · Chemnitz · Sachsen · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Lieferung und Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für Lieferung und Implementierung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) durch das Klinikum Chemnitz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Details siehe "Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung" zu diesem Veröffentlichungstext“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 Pkt.
Details siehe: Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
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Preis 30 Pkt.
Details siehe: Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV (bei Pflicht: mit Handelsregisternummer). Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. (Details siehe 3.1 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Betriebs bzw. Industriehaftpflichtversicherung Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine im Rahmen und Umfang marktübliche - d.h. die Deckungshöhe mindestens den Projektwert bei zweifacher Maximierung abdeckt - Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. Gefordert sind u.a. Mindestdeckungssummen in Euro: Personen- und Sachschäden pro Schadenfall 5.000.000,00 EUR Personen- und Sachschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 10.000.000,00 EUR Vermögensschäden pro Schadenfall 2.500.000,00 EUR Vermögenschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 5.000.000,00 EUR (Details siehe 3.2 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung ist entsprechend auszufüllen. --Generelles zur Eignung des Bewerbers / Eignungskriterien: Die Eignung ist gemäß §§ 122 bis 125 GWB, §§ 46 ff. VgV nachzuweisen. Sämtliche Teilnahmeunterlagen, Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache einzureichen. Fremdsprachige Dokumente sind mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorzulegen. Maßgeblich ist im Zweifel die deutsche Fassung. Die Eignung umfasst die folgenden Kategorien: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Zusätzlich sind Angaben zur Nachunternehmerbeteiligung und etwaiger Eignungsleihe erforderlich. -- Kriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachzuweisen ist: - Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV (bei Pflicht: mit Handelsregisternummer / siehe auch BT-809 "Eintragung in das Handelsregister"). Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. -- Kriterium: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Details siehe Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) -- Kriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine im Rahmen und Umfang marktübliche - d.h. die Deckungshöhe mindestens den Projektwert bei zweifacher Maximierung abdeckt - Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. - Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025). Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss über die letzten drei Geschäftsjahre mindestens 10.000.000,00 EUR betragen haben. Wenn der o.g. durchschnittliche Jahresumsatz nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrags. -- Kriterien: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit Nachzuweisen ist gemäß § 46 VgV: - Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch Eigenerklärung). Sollte kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein erfolgt der Ausschluss. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden. - Eigenerklärung zur Vorlage einer gültigen ISO/IEC-27001-Zertifizierung Der Bieter erklärt, dass in seiner Organisation ein gültiges Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 implementiert ist und durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig sein wird. Die Zertifizierung muss den Anforderungen der jeweils aktuellen Fassung der ISO/IEC 27001 entsprechen. Der Geltungsbereich (Scope) der Zertifizierung muss die für die Leistungserbringung relevanten organisatorischen Einheiten, Prozesse, Informationswerte und IT-Systeme erfassen. Sofern Unterauftragnehmer Leistungen erbringen, müssen diese entweder vom Scope des ISO/IEC-27001-Zertifikats des Bieters erfasst sein oder über eine eigene, gültige ISO/IEC-27001-Zertifizierung für die jeweiligen Leistungen verfügen. Der Bieter verpflichtet sich, den Zertifikatsnachweis einschließlich des Scope mit dem Angebot vorzulegen. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. - Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Detailanforderungen und Anzahl siehe auch BT-809 "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" und Anlagen zu diesem Veröffentlichungstext (insbesondere Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung))
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025). Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss über die letzten drei Geschäftsjahre mindestens 10.000.000,00 EUR betragen haben. Wenn der o.g. durchschnittliche Jahresumsatz nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrags. (Details siehe 3.3 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch Eigenerklärung). Sollte kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein erfolgt der Ausschluss. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden. Kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden = Ausschluss Nachweis durch Eigenerklärung / Kriterium erfüllt = 2 Punkte (Details siehe 3.4 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eigenerklärung zur Vorlage einer gültigen ISO/IEC-27001-Zertifizierung Der Bieter erklärt, dass in seiner Organisation ein gültiges Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 implementiert ist und durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig sein wird. Die Zertifizierung muss den Anforderungen der jeweils aktuellen Fassung der ISO/IEC 27001 entsprechen. Der Geltungsbereich (Scope) der Zertifizierung muss die für die Leistungserbringung relevanten organisatorischen Einheiten, Prozesse, Informationswerte und IT-Systeme erfassen. Sofern Unterauftragnehmer Leistungen erbringen, müssen diese entweder vom Scope des ISO/IEC-27001-Zertifikats des Bieters erfasst sein oder über eine eigene, gültige ISO/IEC-27001-Zertifizierung für die jeweiligen Leistungen verfügen. Der Bieter verpflichtet sich, den Zertifikatsnachweis einschließlich des Scope mit dem Angebot vorzulegen. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Keine gültige ISO/IEC-27001-Zertifizierung vorhanden = Ausschluss Die ISO/IEC-27001-Zertifizierung deckt die für die Leistungserbringung relevanten Organisationseinheiten und Prozesse nur teilweise ab / Kriterium erfüllt = 5 Punkte Die ISO/IEC-27001-Zertifizierung deckt sämtlich für die Leistungserbringung relevanten Organisationseinheiten, Prozesse, Informationswerte und IT-Systeme vollständig ab / Kriterium erfüllt = 10 Punkte (Details siehe 3.5 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.1 (3.6.1): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.2 (3.6.2): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.3 (3.6.3): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.4 (3.6.4): (wird bei Punktgleichheit zur Rangbildung im TNW herangezogen) Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind gegenüber dem Auftraggeber über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. §160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 69 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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