Offenes Verfahren Vergeben Fahrzeuge & Fuhrpark
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Kauf eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10

Stadtverwaltung Görlitz · Görlitz · Sachsen

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Beschreibung

Kauf eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Kauf eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 mit Fahrgestell, Feuerwehraufbau und Beladung
  • Bewertung des Zuschlagskriteriums "Bewertungspunkte" (Gewichtung 40 %) anhand der Formel: erreichte Bewertungspunkte des Wertungsangebotes / höchste erreichte Bewertungspunktzahl * 40; Bewertung des Zuschlagskriteriums "Lieferzeit" (Gewichtung 40 %) anhand der Formel: kürzeste angebotene Lieferzeit / Lieferzeit des Wertungsangebotes * 40; 80 %
    Qualität

    Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei werden die folgenden Zuschlagskriterien berücksichtigt: Bewertungspunkte (Gewichtung 40 %), Preis (Gewichtung 20 %), Lieferzeit (Gewichtung 40 %); Die maximal erreichbare Punktzahl liegt bei 100 Punkten, diese entsprechen 100 Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums "Bewertungspunkte" (Gewichtung 40 %) anhand der Formel: erreichte Bewertungspunkte des Wertungsangebotes / höchste erreichte Bewertungspunktzahl * 40; Das Leistungsverzeichnis enthält in den Teilen 1 und 2 die Spalte "Kriterium": Die Angabe "A" bedeutet Mindestanforderung/Mindestangabe. (Hinweis: Für Mindestanforderungen werden keine Bewertungspunkte vergeben). Die Angabe "B" bedeutet Bewertungskriterium und ist in der jeweiligen Leistungsposition mit der zu erreichenden Punktzahl für die entsprechende Leistung angegeben. Durch die entsprechende Bieterangabe (ankreuzen) der angebotenen Leistungsausführung fließt die jeweils angegebene Punktzahl in das Zuschlagskriterium "Bewertungspunkte" ein. Die Rundung der Punktzahl erfolgt auf zwei Dezimalstellen. Bewertung des Zuschlagskriteriums "Lieferzeit" (Gewichtung 40 %) anhand der Formel: kürzeste angebotene Lieferzeit / Lieferzeit des Wertungsangebotes * 40; Die Lieferzeit für das Fahrzeug wird in Tagen berechnet ab Ende Angebotsfrist (16.10.2025) bis vom Bieter angegebenem Liefertermin. Die Rundung der Punktzahl erfolgt auf zwei Dezimalstellen.

  • Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" (Gewichtung 20 %) anhand der Formel: Bestpreis / Angebotspreis * 20; Die Rundung der Punktzahl erfolgt auf zwei Dezimalstellen. 20 %
    Qualität

    Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei werden die folgenden Zuschlagskriterien berücksichtigt: Bewertungspunkte (Gewichtung 40 %), Preis (Gewichtung 20 %), Lieferzeit (Gewichtung 40 %); Die maximal erreichbare Punktzahl liegt bei 100 Punkten, diese entsprechen 100 Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" (Gewichtung 20 %) anhand der Formel: Bestpreis / Angebotspreis * 20; Die Rundung der Punktzahl erfolgt auf zwei Dezimalstellen. Der Wertungspreis setzt sich aus der Angebotssumme entsprechend des Leistungsverzeichnisses einschl. Umsatzsteuer abzgl. angebotenem, wertbarem Rabatt zusammen. Ein wertbarer Rabatt wird berücksichtigt, wenn ein Rabatt ohne Bedingungen in % auf die Gesamtsumme gewährt wird und dieser an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist. Skontoangebote werden bei der Angebotswertung bzw. Festlegung der Bieterrangfolge nur berücksichtigt, wenn der Bieter die im Angebotsschreiben - Komm EU (L)Ang - vorformulierte Erklärung auch hinsichtlich der Frist für die Zahlbarmachung übernimmt und darin den Vomhundertsatz einträgt. Bei der Wertung wird der angebotene v. H. - Satz auf die volle Angebotssumme bezogen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Rosenbauer Deutschland GmbH
💶 Zuschlagswert 425.726 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 08.12.2025

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
Rosenbauer Deutschland GmbH 425.726 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 148 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Rosenbauer Deutschland GmbH
    Zuschlagswert 425.726 €

    1 Veröffentlichung

    • 25.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 4.968 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 304.873 €
Median 474.735 €
Oberes Quartil 606.638 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Vergabestelle

Stadtverwaltung Görlitz · Görlitz

vergabestelle@goerlitz.de
+49 3581 671449

425.726 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 045.0131.15/2025
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Görlitz, Sachsen
Veröffentlicht 25.03.2026
CPV-Code 34144210
Transportmittel (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,0) (?)
Erfüllungsort Görlitz
Laufzeit 18.12.2025 – 31.03.2026

Bieter (1)
Rosenbauer Deutschland GmbH · Luckenwalde

Auftragnehmer (?)
Rosenbauer Deutschland GmbH
Vertrag 08.12.2025

Ø Bieter in der Branche 2.0

Historischer Durchschnitt aus 148.796 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Fahrzeuge & Fuhrpark mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.361 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 34%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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