5.) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe insbesondere gem. §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen.
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund insbesondere gemäß § 123, 124 GWB bzw. 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB bzw. § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Mir / uns ist bekannt, dass ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregisterauszug anfordern.