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Centre Francais de Berlin: Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen
Centre Francais de Berlin gGmbH · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Centre Francais de Berlin: Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergebener Auftrag für Tiefbauarbeiten und Rigolensanierung (3.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
sowie siehe anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gewichtung 100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Die Bieter haben die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes nachzuweisen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Bieter haben eine aktuelle Haftpflichtversicherung mit mindestens 5 Millionen EUR Deckungssumme pauschal für Personenschäden und 5 Millionen EUR Deckungssumme pauschal für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ohne Einschränkung nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen (z.B. aktuelle Versicherungsbestätigung des Versicherers oder unwiderrufliche Deckungszusage). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Eignungsanforderung
Die Bieter haben einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von 1.200.000,- EUR nachzuweisen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Die Bieter haben die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. Die Referenzprojekte (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Wasser- und Entwässerungsanlagen im Bestand) müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mind. 500.000,- EUR netto haben. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllten Formblätter 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ und dem ausgefüllten und vom Auftraggeber unterschrieben Formblatt 444 "Referenzbescheinigung" vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Eignungsanforderung
Die Bieter haben die berufliche Befähigung der einer Führungskraft nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Studiennachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die betreffenden Nachweise vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Eignungsanforderung
Die Bieter haben nachzuweisen, dass mindestens ein Mitarbeiter Sachkunde Trinkwasserhygiene-Nachweis-lnhaber ist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gültigen Abschrift des Sachkunde Trinkwasserhygiene-Nachweises nach DVDI 6023 / Trinkwasserverordnung. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die betreffenden Nachweise vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Die Bieter haben die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nachzuweisen. Dabei müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird ausdrücklich auf die Vorgaben in § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Dort heißt es wörtlich: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
7 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 02.06.2026 Aktualisierung der Frist zur Angebotsabgabe
- Frist 02.06.2026 Aktualisierung der Frist zur Angebotsabgabe
- 22.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 29.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 26.05.2026 Aktualisierung der Frist zur Angebotsabgabe
- Frist 25.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.756 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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