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Ökostrombelieferung des Landratsamt Neckar-Odenwald Kreis
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis · Mosbach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Ökostrombelieferung des Landratsamt Neckar-Odenwald Kreis
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung mit Ökostrom für das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 1.651.156 EUR.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für die Lieferung von Strom.
- Der Erfüllungsort ist Mosbach.
Der Auftraggeber sucht einen Lieferanten für Ökostrom für das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Je Preisgruppe maximal 300 Punkte / Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 600 Pkt.Kosten
Vertragslaufzeit 2027-2028 Niedrigste Energiekosten / Preisgruppe 1+2
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Je Preisgruppe maximal 125 Punkte / Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 300 Pkt.Kosten
Verlängerungsoption 2029+2030 - Niedrigste Energiekosten / Preisgruppe 1+2
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Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = 0 Punkte >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 Punkte 100 %Kosten
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
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Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 50 Pkt.Kosten
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform-Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 31.12.2025). Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. Der Auftraggeber fordert im Falle der Zuschlagserteilung einen Nachweis über die Versicherung. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des auf-gestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt. Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus.
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Gesamtjahresumsatz
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung des angebotenen Energieträgers, also von Erdgas in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 600.000,00 netto betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bieter muss pro Los mindestens zwei Referenzen vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger erfüllen. Referenzen können sowohl für ein Los als auch kumulativ für mehrere Lose angegeben werden, sofern die erbrachten Leistungen in Summe den geforderten Umfang an Abnahmestellen oder Verbrauchsvolumen erreichen und vergleichbar sind. Los 1 Ökostrom Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Strom: Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Strom erbracht Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 87 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 1,3 GWh pro Jahr Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung Los 2 Ökostrom Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Strom: Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Strom erbracht Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 54 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 1,4 GWh pro Jahr Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung derBieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oderper Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tagdes Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 4 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.651.156 €4 Veröffentlichungen
- 10.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 16.06.2026 Angebotsfrist wurde vom 10.06.2026; 10:00 Uhr auf den 16.06.2026; 10:00 Uhr verschoben.
- 11.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 10.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.100 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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