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Ersatzneubau Naturkita im Fliegerhorst, 04758 Oschatz, Am Forsthaus, Los 11 - Maler- und Lackierarbeiten
Stadtverwaltung Oschatz · Oschatz · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Maler- und Lackierarbeiten (Los 11) für den Ersatzneubau einer Naturkita.
- Der Erfüllungsort ist Oschatz.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach EU-Standard.
- Die Stadtverwaltung Oschatz ist der Auftraggeber.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ersatzneubau Naturkita im Fliegerhorst, 04758 Oschatz, Am Forsthaus, Los 11 - Maler- und Lackierarbeiten
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Kosten 1 %
wirtschaftlichstes Angebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Stadtverwaltung Oschatz, Bauamt, Neumarkt 1, 04758 Oschatz, zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 38; Braustraße 2; Leipzig; 04107; Deutschland; Fax-Nr.: 0341 977 - 1049, email: vergabekammer@lds.sachsen.de. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Rücknahme durch Auftraggeber
1 Veröffentlichung
- 26.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.085 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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