Offenes Verfahren Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Studie "Befragung Glücksspielteilnahme und den Anteil potentieller Glücksspielstörung in der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R. · Halle · Sachsen-Anhalt · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 02.11.2026 (noch 32 Tage)

Beschreibung

Studie "Befragung Glücksspielteilnahme und den Anteil potentieller Glücksspielstörung in der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Durchführung einer bundesweiten Studie zur Glücksspielteilnahme und zur Identifikation potenzieller Glücksspielstörungen.
  • Das Auftragsvolumen beläuft sich auf geschätzte 1,5 Millionen Euro.
  • Bieter müssen umfangreiche methodische Kompetenzen in der empirischen Datenerhebung und statistischen Auswertung belegen.
  • Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe einer komplexen Forschungsdienstleistung.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder schreibt eine wissenschaftliche Studie zur Glücksspielteilnahme und Prävalenz von Glücksspielstörungen in Deutschland mit einem geschätzten Auftragswert von 1,5 Millionen Euro aus.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Innovation
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Grenzüberschreitendes Recht

UVgO, TVergG LSA, VgV, GWB, WRegG

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend ge-machten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftragge-ber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschrif-ten, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ab-lauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Ver-stöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 32 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1.500.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 02.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 145 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 68.618 €
Median 115.000 €
Oberes Quartil 292.160 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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1.500.000 €
Geschätzter Wert
4,0× Branchen-Median

Angebotsfrist 02.11.2026 (noch 32 Tage)
Vergabenummer B-110-2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
Standort Halle, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 30.09.2026
CPV-Code 71241000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Halle (Saale)
Laufzeit 5 Jahre
Bindefrist (?) 2027 Jahre
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 281.646 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.419 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 01.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R. · Halle

✉ beschaffungen@gluecksspiel-behoerde.de
☎ 0345-52 352 - 182