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Durchführung der Papierkorbentleerungen im Gebiet der Stadt Görlitz für 4 Jahre | Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV
Stadtverwaltung Görlitz · Görlitz · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 06.11.2026, 08:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Durchführung der Papierkorbentleerungen (Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030) im Gebiet der Stadt Görlitz: Entleerung von derzeit 361 Papierkörben im Stadtgebiet Görlitz und den Ortsteilen. Die Leistung beinhaltet die Leerung der Papierkörbe entsprechend einem Plan mit festgelegten Leerungszyklen (Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis) sowie die Verwertung bzw. Beseitigung der eingesammelten Abfälle.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind die Papierkorbentleerungen im Stadtgebiet Görlitz.
- Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
- Es wird ein offenes Vergabeverfahren nach VgV durchgeführt.
- Der Erfüllungsort ist Görlitz.
Die Stadtverwaltung Görlitz sucht einen Dienstleister für die Papierkorbentleerungen im Stadtgebiet für die Dauer von 4 Jahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Offenes Verfahren nach § 15 VgV“
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ausschlussgründe sind u. a. Sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigk
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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siehe Zuschlagskriterium - Beschreibung 100 %Preis
Da in diesem Verfahren keine weiteres Zuschlagskriterien festgelegt ist, ist nur der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium heranzuziehen. Der Preis (Gewichtung 100 %) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme sowie einem möglichen Skontonachlass bei Zahlung innerhalb 14 Werktagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Fristen gemäß § 134 GWB bzw. entsprechend § 155 ff. GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 06.11.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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