Auswahlkriterium 3: Angabe der Anzahl der Fachkräfte (Vollzeitäquivalente) des Bewerbers am Stichtag 01.01.2026, die im Rahmen deren Tätigkeit mindestens 80 % der Jahresarbeitszeit mit Beschaffung von Verbrauchsgüter, Investitionsgüter oder Diensleitungen beschäftigt waren. Als Fachpersonal gelten nicht: Geschäftsführer, Mitarbeiter der Sekretariate, Buchhaltung, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, studentische Aushilfskräfte o.ä.
Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert
erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.