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Reinigungsdienstleistungen für die Tagesklinik ZiP, Preetzer Straße, Kiel
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR · Lübeck · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 05.10.2026, 23:59 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Reinigungsdienstleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Reinigungsdienstleistungen für die Tagesklinik ZiP in Kiel.
- Der Auftraggeber ist das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Gesucht werden Reinigungsdienstleistungen für die Tagesklinik ZiP in Kiel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Qualität 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
~ Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. ~ Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister bzw. bei der Handwerkskammer (Verzeichnis nach § 19 HwO) für das Gebäudereiniger-Handwerk (Anlage B Abschnitt 1 zur HwO). Bieter mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU/des EWR weisen eine gleichwertige Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nach.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
~ Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird (verbindliche Zusage eines Versicherers genügt): 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden, 250.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden, 100.000 EUR für Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln und Schließmedien; jeweils mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Versicherungsbestätigung nur auf gesondertes Verlangen vor Zuschlagserteilung; die Versicherung ist für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
~ Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. ~ Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnah-me von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. ~ Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
~ Eigenerklärung über den Netto-Jahresumsatz im Leistungsbereich Gebäudereinigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: durchschnittlich 360.000 EUR netto je Jahr. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert. Unternehmen, die noch keine drei Geschäftsjahre bestehen, erklären den Umsatz seit Gründung; die Mindestanforderung gilt dann bezogen auf die vorhandenen Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
~ Eigenerklärung, dass der Bieter ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen betreibt. Als gleichwertig anerkannt werden insbesondere das RAL-Gütezeichen 902/903 Gebäudereinigung, ein Qualitätsmesssystem nach DIN 13549 oder gleichwertige dokumentierte Eigenkontrollsysteme. Zertifikat oder Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen nur auf gesondertes Verlangen vor Zuschlagserteilung.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
~ Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen über Unterhaltsreinigungsleistungen in Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens oder in vergleichbar hygienesensiblen Einrichtungen (z. B. Krankenhaus, Tagesklinik, Pflege- oder Rehabilitationseinrichtung, Kindertagesstätte) mit jeweils mindestens 1.500 m² regelmäßig gereinigter Fläche und mindestens zwölf Monaten ununterbrochener Vertragslaufzeit, erbracht innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Anzugeben je Referenz: öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Ansprechperson und Kontaktdaten, Leistungsgegenstand einschließlich desinfizierender Reinigungsanteile, Reinigungsfläche, Leistungszeitraum.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
~ Eigenerklärung, dass für die Objektleitung eine Person eingesetzt wird, die über eine abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk oder eine gleichwertige Qualifikation oder über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Leitung von Reinigungsobjekten verfügt und hygienisch geschult ist. Qualifikationsnachweise nur auf gesondertes Verlangen vor Zuschlagserteilung. Die Benennung und Bewertung des konkret vorgesehenen Objektteams erfolgt nicht auf Eignungsebene, sondern im Rahmen der Zuschlagskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.888 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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