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Unterhalts- und Glasreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2, 39112 Magdeburg
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Unterhaltsreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg🏆 Zehm Vertrieb und Service GmbH · Burg
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Los 2 VergebenLos 2 Fenster- und Rahmenreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg🏆 Gegenbauer Service GmbH · Berlin
- Gegenbauer Service GmbH · Berlin
- Zehm Vertrieb und Service GmbH · Burg
Bieter-Übersicht: 16 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: Gegenbauer Service GmbH u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Los 1 Unterhaltsreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg einschl. Schmutzfangmattenservice Los 2 Fenster- und Rahmenreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 40 %Preis
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien: 40 % Preis 30 % Leistungsbemessungswert 30 % Qualitätskonzept Unterkriterien Qualitätskonzept: Unterkriterium Eigenkontrolle 10%; Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und Unterkriterium Reaktionszeiten 10%. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden. Kriterium Wertungspreis: Die Wertungspreise A, B und C (siehe Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt UHR) werden auf die Laufzeit von 4 Jahren hochgerechnet und gehen Brutto in die Wertung ein. Skonto wird nicht berücksichtigt. Es wird der Gesamtpreis brutto ermittelt und der niedrigste Preis erhält die Höchstpunkte von 40. Die übrigen Punkte werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Angebotspreis = (niedrigster Preis*40 Punkte) / Angebotspreis.
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Leistungsbemessungswert 30 %Qualität
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien: 40 % Preis 30 % Leistungsbemessungswert 30 % Qualitätskonzept Unterkriterien Qualitätskonzept: Unterkriterium Eigenkontrolle 10%; Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und Unterkriterium Reaktionszeiten 10%. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden. Kriterium Leistungsbemessungswert: Der kalkulierte Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde (= Jahresreinigungsfläche / Jahresstunden Reinigung) gem. Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt UHR darf den Wert von 230 m²/h nicht übersteigen, sonst erfolgt der Ausschluss des Angebotes (Ausschlusskriterium). Es werden somit nur Angebotswerte zugelassen, die kleiner/gleich 230 m²/h sind. Die Angebote verbleiben im Verfahren und die Punkte werden wie folgt vergeben: Der niedrigste Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde erhält die Höchstpunkte von 30. Die dann folgenden Punkte werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Leistungsbemessungswert = (niedrigster LBW*30 Punkte) / angebotener LBW
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Qualitätskonzept 30 %Qualität
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien: 40 % Preis 30 % Leistungsbemessungswert 30 % Qualitätskonzept Unterkriterien Qualitätskonzept: Unterkriterium Eigenkontrolle 10%; Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und Unterkriterium Reaktionszeiten 10%. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden. Kriterium Qualitätskonzept: Es erfolgt eine Bewertung der Konzepte. Die Höchstpunkte sind 30. Die genauen Ausführungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat; 3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (MI) gerügt hat; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt –1. Und 2. Vergabekammer- Ernst - Kamieth - Straße 2 06112 Halle (Saale) zu richten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 139 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Gegenbauer Service GmbH · Zehm Vertrieb und Service GmbHZuschlagswert 533.858 €1 Veröffentlichung
- 23.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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