Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern, 2. Bauabschnitt Hans-Thoma-Höfe in 78166 Donaueschingen (VOEK 536-24)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern, 2. Bauabschnitt Hans-Thoma-Höfe in 78166 Donaueschingen
    🏆 Ed. Züblin AG · Singen (Hohentwiel)
Auftragnehmer
  • Ed. Züblin AG · Singen (Hohentwiel) Großunternehmen
Zuschlagswert 33.069.719 €
Eingegangene Angebote 7
Zuschlagsdatum 14.10.2025

Beschreibung

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern, 2. Bauabschnitt Hans-Thoma-Höfe in 78166 Donaueschingen

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📅 Laufzeit endet am 15.09.2028

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern, 2. Bauabschnitt Hans-Thoma-Höfe in 78166 Donaueschingen
  • Honorar/ Preis Anlage 8 Preisblatt 52,5 Pkt.
    Preis

    Preis

  • Qualität 47,5 Pkt.

    Das Zuschlagskriterium „Qualität“ nimmt 47,5 Prozent der Gesamtwertung ein und setzt sich aus den Unterkriterien 2.1 „Effizienz der Gebäudekennwerte“ (Anteil 10,00%), 2.2 „Architektur und Funktionalität“ (Anteil 20,00%), 2.3 „Ausführungs- und Bauqualität“ (Anteil 5,00%), 2.4 „Ökologie und Nachhaltigkeit“ (Anteil 10,00%) und 2.5 „Organisation“ (Anteil 2,50%) zusammen. Eine ausführliche Erläuterung im Zusammenhang mit der Wertungssystematik ist der Anlage 7 zu entnehmen. Unterkriterium 2.1: Effizienz der Gebäudekennwerte (Teilgewichtung: 10,00 %) - Geschaffene Wohnfläche (in m² gem. WoflV, Ansatz Balkone u. Terrassen zu 25%, Loggien zu 50%) Unterkriterium 2.2: Architektur und Funktionalität (Teilgewichtung: 20,00 %) - Architektur/Gestaltung (gestalterische Qualität Gebäude, Räume und Außenanlagen) - Grundrissqualität und funktionale Qualität (Umsetzung der funktionalen Vorgaben / innere und äußere Erschließung) Unterkriterium 2.3: Ausführungs- und Bauqualität (Teilgewichtung: 5,00 %) - Qualitäten der Baukonstruktion (verwendete Baustoffe und Materialien) - Qualitäten der technischen Gebäudeausstattung Unterkriterium 2.4: Ökologie und Nachhaltigkeit (Teilgewichtung: 10,00 %) - Konstruktive Nachhaltigkeitsaspekte - Energetische Nachhaltigkeitsaspekte Unterkriterium 2.5: Organisation (Teilgewichtung: 2,50 %) - Projektorganisation und Qualitätssicherung (Qualität des Organisationskonzeptes) Die Unterkriterien 2.1 bis 2.3 werden gemäß Anlage 7 des Verfahrensleitfadens bewertet und gewichtet.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 33.069.719 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 169 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Ed. Züblin AG
    Zuschlagswert 33.069.719 €

    1 Veröffentlichung

    • 14.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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33.069.719 €
Zuschlagswert

Vergabenummer VOEK 536-24
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 14.10.2025
CPV-Code 45211340
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 7
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 7,0) (?)
Erfüllungsort Donaueschingen
Laufzeit 01.12.2025 – 15.09.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
Ed. Züblin AG Großunternehmen
Vertrag 14.10.2025

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 339.712 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 102.746 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn

verdingung@bundesimmobilien.de
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