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Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Bad Doberan, Neubukow, Laage, Schwaan und Gnoien im Landkreis Rostock
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock · Güstrow · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 07.09.2026, 10:00 Uhr (noch 34 Tage)
Beschreibung
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für den Landkreis Rostock in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) zehn Wertstoffhöfe, auf welchen Abfälle aus privaten Haushalten und nach Art und Menge vergleichbar aus anderen Herkunftsbereichen angenommen und für den Transport zu den entsprechenden Verwertungsanlagen gesammelt werden. Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Bad Doberan (Los 1), Neubukow (Los 2), Laage (Los 3), Schwaan (Los 4) und Gnoien (Los 5). Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe des Landkreises Rostock. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung von fünf Wertstoffhöfen in Bad Doberan, Neubukow, Laage, Schwaan und Gnoien.
- Der Auftragnehmer muss die Wertstoffhöfe eigenständig und eigenverantwortlich gemäß Benutzungsordnung und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) betreiben.
- Es sind die Aufgaben der Annahme, Sammlung und Vorbereitung von Abfällen zur Verwertung zu erfüllen.
- Die Ausschreibung ist in fünf Lose aufgeteilt, entsprechend der einzelnen Wertstoffhöfe.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Bewirtschaftung von fünf Wertstoffhöfen im Landkreis Rostock.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Los 1 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Bad DoberanErfüllungsort Bad Doberan
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Los 2 Los 2 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes NeubukowErfüllungsort Neubukow
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Los 3 Los 3 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes LaageErfüllungsort Laage
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Los 4 Los 4 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes SchwaanErfüllungsort Schwaan
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Los 5 Los 5 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes GnoienErfüllungsort Gnoien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO. Vgl. Vergabeunterlagen
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Eintragung Berufsregister
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO. Vgl. Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis (je Los) einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 500.000 € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Vgl. Vergabeunterlagen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat - Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. - Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Vergabestelle weist ferner darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern wird. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Vgl. Vergabeunterlagen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat - Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. - Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Vergabestelle weist ferner darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern wird. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Vgl. Vergabeunterlagen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat - Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. - Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Vergabestelle weist ferner darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern wird. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Vgl. Vergabeunterlagen
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr.2 VgV. Vgl. Vergabeunterlagen
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr.2 VgV. Vgl. Vergabeunterlagen
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Gesamtjahresumsatz
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters. Vgl. Vergabeunterlagen
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Gesamtjahresumsatz
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters. Vgl. Vergabeunterlagen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten). Vgl. Vergabeunterlagen
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Qualitätsmanagement
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten). Vgl. Vergabeunterlagen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 zu Kap. V) oder gleichwertige Erklärungen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen. Vgl. Vergabeunterlagen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 zu Kap. V) oder gleichwertige Erklärungen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen. Vgl. Vergabeunterlagen
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis über die erforderliche Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Grundlehrgang und ggf. jährliche Wiederholungsschulung), Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (und ggf. an Erste-Hilfe-Trainings alle zwei Jahre ab dem Grundlehrgang) und Nachweis über EDV-Kenntnisse Vgl. Vergabeunterlagen
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Nachunternehmer-Anteil
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer Vgl. Vergabeunterlagen
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Nachunternehmer-Anteil
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer Vgl. Vergabeunterlagen
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Nachunternehmer-Anteil
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer Vgl. Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 34 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 07.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 428 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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