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Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.wiederbelebung.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
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Am 19.09.2016 fand eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung zum Beginn der jährlich stattfindenden „Woche der Wiederbelebung“ statt, auf der der damalige Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, das NAWIB vorgestellte. Zeitgleich wurde die Website www.wiederbelebung.de online geschaltet. Dabei handelte es sich anfangs um eine Landingpage bzw. einen Onepager, der auf TYPO3 aufgesetzt wurde (Technische Dokumentation siehe Anhang C1). Der Styleguide der Website www.wiederbelebung.de liegt ebenfalls bei (siehe Anhang C2). Das NAWIB wird von einer Lenkungsgruppe bestehend aus Bündnispartnern, die das Expertengremium bilden, fachlich unterstützt. Die Online-Inhalte werden mit diesem abgestimmt. Durch die Website des NAWIB www.wiederbelebung.de soll der Allgemeinbevölkerung der Zugang zu notwendigen Informationen über die Laienreanimation vereinfacht werden. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags: - Projektmanagement (AP1) - Übernahme und Einarbeitung (AP2) - Laufende technische Pflege (AP3) - Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen (AP4) - Seitenpflege (AP5) - Konzeptionelle Beratung und Kreation (AP6) - Suchmaschinenoptimierung SEO (AP7) - Erstellung von Berichten (AP8) - (optional) Webseitenkonsolidierung (AP9) In den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitspaketen werden die Leistungen im Detail beschrieben. Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags: - Redaktionelle Betreuung durch fachlichen Dienstleister - Media-Produktion (z.B. Broschüren) durch fachlichen Dienstleister - Hosting durch zentralen IT-Dienstleister der BZgA
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird ein Dienstleister für die technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.wiederbelebung.de, die auf TYPO3 basiert.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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