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Sanierung A-Bau Berufliches Schulzentrum Kulmbach - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-9
Landratsamt Kulmbach · Kulmbach · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSanierung A-Bau Berufliches Schulzentrum Kulmbach - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-9🏆 INGENIERBÜRO WIEGEL GmbH · Kulmbach
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Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: INGENIERBÜRO WIEGEL GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Landkreis Kulmbach plant die Sanierung A1/A2-Bau Berufliches Schulzentrum Kulmbach. Für die Sanierung sind ca. 6.000 m² BGF mit einem BRI von ca. 22.000 m³ geplant. Das Berufliche Schulzentrum wurde auf Teilflächen der Flurnummern 1436, Gemarkung Kulmbach errichtet. Die energetischen und baupyhsikalischen Angaben werden parallel zum Verfahren ermittelt - und stehen zu Beginn der Leistungserbringung voraussichtlich zur Verfügung. Das Gebäude wird voraussichtlich im laufender Betrieb saniert, somit sind zu planende Interimsmaßnahmen mit zu berücksichtigen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: 2. Quartal 2024 - Baubeginn: Sommer 2025 (sofern Zuschussbewilligung vorliegend) - Fertigstellung: Winter 2028 Die geschätzten Gesamtkosten von ca. 8,8 Mio € Netto gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200: 120.000 € - KG 300: 6.500.000 € - KG 400: 1.580.000€ - KG 500: 300.000 € - KG 600: 300.000 € (Serienmöbel 200.000 zu 60% anrechenbar und Individualeinrichtung 100.000 €) Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-9 Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-3 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 35% 35 %Qualität
Personelle Besetzung
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25% 25 %Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 %Preis
Honorarangebot
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Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15% 15 %Qualität
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
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Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5% 5 %Qualität
Gesamteindruck Konzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 376.615 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer INGENIERBÜRO WIEGEL GmbH1 Veröffentlichung
- 09.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.907 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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