Versicherung
Cyber-Versicherungsprogramms für den EnBW-Konzern bzw. für den Auftraggeber sowie die mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen
Abschluss eines Versicherungsvertrags (= Grundvertrag) für die Bereitstellung von Cyber-Versicherungsschutz
Die angestrebte Kapazität des Grundvertrags des gesamten Cyber-Versicherungsprogramms liegt im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Der Versicherungsumfang wird marktübliche und besondere Deckungsbausteine für Cyber-Risiken großer Industrie- und Energieunternehmen umfassen.