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F & W Fördern und Wohnen Hamburg: Erschließung Hafenbahnpark (erste Baustufe)
F & W Fördern und Wohnen AöR · Hamburg · Hamburg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenF & W Fördern und Wohnen Hamburg: Erschließung Hafenbahnpark (erste Baustufe)🏆 Groth & Co. Bauunternehmung GmbH · Pinneberg
- Groth & Co. Bauunternehmung GmbH · Pinneberg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
F & W Fördern und Wohnen AöR ("F&W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben. Momentan gibt es in den Unterkünften von F&W mehr als 32.000 Plätze. Im Rahmen der hiesigen Ausschreibung wird die erste Baustufe der Erschließung des Hafenbahnparks "An der Hafenbahn 5-13" vergeben. Das neue Wohnquartier liegt im Ortsteil Veddel (Hamburg-Mitte). Zur ersten Baustufe gehören im Wesentlichen die folgenden drei Abschnitte: 1. private Leitungstrassen (Regen-Schmutzwasserkanäle, Leerrohre, Trinkwasserleitung) und private Straßenflächen (Planstraße A, erste Baustufe), 2. öffentliche Regen- und Schmutzwassersiele (Sielbau-Maßnahmen) 3. öffentliche Straßenflächen (erste Baustufe). Hinweis: Die Sielbau-Maßnahmen des zweiten Abschnitts werden in enger Abstimmung und unter strikter Einhaltung der Vorgaben von Hamburg Wasser (HSE) ausgeführt. Hinweis: Die Baumaßnahmen des dritten Abschnitts werden in enger Abstimmung und unter strikter Einhaltung der Vorgaben der Tiefbauabteilung des Bezirksamts Hamburg-Mitte ausgeführt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau von Sielen, Kanälen und Straßen (Tiefbaumaßnahmen) für die Erschließung des Hafenbahnparks (erste Baustufe).
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📅 Laufzeit endet am 30.10.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Preis gemäß Leistungsverzeichnis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 29 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Groth & Co. Bauunternehmung GmbH1 Veröffentlichung
- 16.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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