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S21/NBS, alle PA, DKS, RV Landschaftsbau & -pflege
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · Stuttgart · Baden-Württemberg
Angebote bis 14.08.2026, 13:00 Uhr (noch 17 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Rahmenvertrags Landschaftsbau & -pflege sind die Herstellung, Umsetzung und Pflege von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen (LBP-Maßnahmen) sowie weiterer Maßnahmen aus der Eingriffsregelung, dem Arten- und Naturschutz. Hierzu zählen unter anderem temporäre und langfristige Ausgleichs-, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Vergrämungsmahdarbeiten entlang befahrener Gleisanlagen aus artenschutzrechtlichen Gründen. Grundlage der auszuführenden Leistungen sind behördliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse, Auflagen aus Naturschutz- und Artenschutzverfahren sowie projektspezifisch entwickelte Schutz- und Pflegekonzepte. Der Bedarf umfasst sowohl kurzfristig umzusetzende temporäre Maßnahmen als auch langfristige Maßnahmen einschließlich Herstellung, Fertigstellungspflege und mehrjähriger Entwicklungspflege. Ziel ist die fachgerechte und rechtskonforme Umsetzung der festgelegten Umwelt- und Naturschutzanforderungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für Landschaftsbau und -pflege entlang von Gleisanlagen.
- Umfasst Herstellung, Umsetzung und Pflege von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen.
- Leistungen basieren auf behördlichen Genehmigungen und Naturschutzauflagen.
- Erforderlich sind Nachweise zur fachgerechten und rechtskonformen Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzanforderungen.
Gegenstand ist ein Rahmenvertrag für Landschaftsbau und -pflege, insbesondere landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen (LBP) und Maßnahmen aus der Eingriffsregelung sowie dem Arten- und Naturschutz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
- Anhang (2): Berufsgenossenschaft Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
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Eintragung Handelsregister
- Anhang (1): Eintragung Register Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Anhang (3): Ausschluss Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Anhang (4): Kartellrecht Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Anhang (5): Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. - Anhang (6): gesetzliche Verpflichtungen Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. - Anhang (7): Erklärung über Verfehlung Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Anhang (8): DB-Verhaltenskodex Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. - Anhang (9): Mangel Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. - Anhang (10): Ausschlussgründe Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Anhang (11): Informationserklärung Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Anhang (12): Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - Anhang (13): beschäftigte Arbeitskräfte Benennung von ausreichendem (Fach-)Personal, um die geforderten Aufträge abzuarbeiten. Neben der Qualifikation ist auch die Zahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen anzugeben. Die mindeste Betriebsgröße sollte 5 Fachpersonale umfassen. Ersatzweise kann die Mindestbetriebsgröße als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) nachgewiesen werden. - Anhang (14): technische Ausrüstung Nachweis des Besitzes oder Verfügbarkeit gängiger Maschinen in der Landschaftsbau und -pflege/Gartenbau: Lkw, Bagger, Traktor, Mähgeräte, Motorsensen, Motorsägen usw. - Anhang (15): vergleichbare Leistung Benennung von mindestens 5 Referenzprojekten - unter Angaben des Auftraggebers, der Auftragsinhalte sowie Zeitraum der Leistungserbringung - die einen Teil der geforderten Leistungen abdecken
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 17 Tage
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- Frist 14.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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