Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen Bezug auf die Leistungsbeschreibung, Anlage Nr. 01a, und das Leistungsverzeichnis, Anlage Nr. 01b sowie die Anforderungskriterien Anlage 01c. Die Bestellung von Dienstleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt übergreifend die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für jeden Einzelabruf. — Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen Bezug auf die Leistungsbeschreibung, Anlage Nr. 01a, und das Leistungsverzeichnis, Anlage Nr. 01b sowie die Anforderungskriterien Anlage 01c. Die Bestellung von Dienstleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt übergreifend die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für jeden Einzelabruf. — Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen Bezug auf die Leistungsbeschreibung, Anlage Nr. 01a, und das Leistungsverzeichnis, Anlage Nr. 01b sowie die Anforderungskriterien Anlage 01c. Die Bestellung von Dienstleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt übergreifend die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für jeden Einzelabruf. — Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Di