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Verlängerung Microsoft Enterprise Agreement (EA) - BMI der Stadt Memmingen vom 01.07.26 - 30.06.29
Stadt Memmingen · Memmingen · Bayern
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Beschreibung
Es sollen unter anderem 808 Lizenzen Core CAL per User, 682 Lizenzen Windows Enterprise per Device und 599 Lizenzen Windows RDS User CAL angemietet werden
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung zur Verlängerung eines Microsoft Enterprise Agreements (EA) für die Stadt Memmingen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: • Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände, • Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, • Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen. Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Eignung auf die im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) hinterlegten Unterlagen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, verweisen. Unternehmen stellen dabei eigenverantwortlich sicher, dass die hinterlegten Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen. Sofern im Angebot angegeben wird Nachunternehmer einzusetzen geht der Auftraggeber davon aus, dass von diesen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellt und deshalb bei diesen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Andernfalls wird um Mitteilung der Ausschlussgründe / Eintragungen gebeten. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Der Bieter muss autorisierter Microsoft Licensing Solution Partner sein. Ein gültiges Zertifikat ist spätestens im Rahmen der Angebotswertung (also vor Auftragserteilung) vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 05.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 05.05.2026 Änderung der Bindefrist auf den 30.06.2026
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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