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Beschaffung, Implementierung und Betrieb eines sprachgestützten Chat-Avatars einschließlich einer KI-gestützten Chatbot-Lösung
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat · Wiesbaden · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Landeshauptstadt Wiesbaden (auch Auftraggeber (AG) genannt) beabsichtigt, ihre Servicequalität insbesondere an stark frequentierten Anlaufstellen wie dem Rathaus, dem Bürgerbüro, einem Gesundheitskiosk oder einer Touristinformation weiter auszubauen und Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen, niedrigschwelligen sowie barrierearmen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird ein interaktiver, sprachgestützter Chat-Avatar auf Basis einer Chatbot-Lösung eingeführt, der über geeignete Hardware vor Ort betrieben wird. Ziel ist es, insbesondere digitalfernen Nutzerinnen und Nutzern eine intuitive sprachgestützte Interaktion zu ermöglichen, Routineanfragen automatisiert zu beantworten und damit sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch die Mitarbeitenden im Bürgerservice spürbar zu entlasten. Der Chat-Avatar wird als zusätzlicher Kommunikationskanal für die externe Bürger-kommunikation entwickelt werden. Dabei ist eine offene und interoperable Schnittstellenarchitektur vorzusehen, die sowohl die Anbindung bestehender als auch zukünftiger Chatbot-Technologien der Landeshauptstadt Wiesbaden ermöglicht. Darüber hinaus verfolgt die Landeshauptstadt Wiesbaden das Ziel, ein DSGVO-konformes und sicheres KI-gestütztes Dialogsystem bereitzustellen. Das System muss den geltenden IT-Sicherheitsstandards des BSI entsprechen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern, soll weitgehend vermieden werden. Die Verarbeitung ist auf das für die jeweilige Funktionalität erforderliche Maß zu beschränken und unter Anwendung anerkannter Datenschutzprinzipien, insbesondere Privacy by Design und Privacy by Default, umzusetzen. Personen-bezogene Daten dürfen ausschließlich zweckgebunden verarbeitet werden. Sie sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen insbesondere nicht zum KI-Training verwendet werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Bereitstellung einer KI-gestützten Chatbot-Lösung inklusive notwendiger Hardware für den Einsatz in öffentlichen Einrichtungen.
- Das System muss zwingend BSI-konform sein und strikte Datenschutzvorgaben wie Privacy by Design und ein Verbot der Datennutzung für KI-Training einhalten.
- Die Architektur muss offen und interoperabel gestaltet sein, um eine Anbindung an bestehende und zukünftige IT-Systeme der Stadt zu gewährleisten.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren, bei dem neben der technischen Lösung auch die Betriebskonzeption eine zentrale Rolle spielt.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden sucht einen Dienstleister für die Beschaffung, Implementierung und den Betrieb eines sprachgestützten KI-Chat-Avatars für den Bürgerservice.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
Qualität bestehend aus Konzepten zu Projektmanagement- und Umsetzungskonzept (10 %), Technisches Gesamt- und Integrationskonzept (15 %), KI-, Wissensmanagement und Governancekonzept (10 %), Avatar, Nutzererlebnis und Barrierefreiheit (10 %), Datenschutz und Sicherheitskonzept (5 %); weiterhin Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (10 %) sowie Funktionen der angebotenen Lösung (10 %)
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bewerbergemeinschaft selbst vorhanden sein. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personenschäden mindestens 2 Mio. EUR - für Sach- und Vermögensschäden mind. 1 Mio. EUR - pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Tätigkeitsbezogene Umsätze sind solche, die mit Leistungen in Zusammenhang mit Lieferung und Implementierung von KI-Produkten wie ausgeschrieben erzielt wurden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 2.2). Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr in Höhe von EUR 400.000 im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge betreffend Lieferung und Implementierung von KI-Chatbots bzw. KI-Avataren. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 3.1). Maximal werden 3 Referenzen bewertet, die jeweils für sich genommen die Mindestanforderungen erfüllen müssen. Die Auftraggeberin vergibt für die eingereichten Referenzen Punkte. Dabei wird sie je Referenz Punkte entsprechend der folgenden Methodik vergeben: 2 Punkte: Die bereitgestellte Nutzeroberfläche hält die Anforderungen an BITV 2.0, WCAG 2.1 oder gleichwertig ein 1 Punkt: zusätzlich zur deutschen Sprache, wird der Chat-Avatar in der englischen Sprache bereitgestellt 2 Punkt: zusätzlich zur deutschen und englischen Sprache wird der Chat-Avatar in einer weiteren Sprache bereitgestellt 1 Punkt: Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber 1 Punkte: Anbindung an die Wissensdatenbank des Auftraggebers 1 Punkt: zusätzlich zur Sprachkommunikation Textkommunikation des Avatars 1 Punkt: Implementierung von Maßnahmen zur Vermeidung spekulativer Antworten durch Fallback und QS-Verfahren 1 Punkte: erfolgreicher Umgang mit unerwünschten Eingaben / Inhalten: Moderations- und Filterkonzept, Schutz vor Prompt-Injection bezogen auf die Dialogqualität Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: • Lieferung, Implementierung oder wesentliche Weiterentwicklung eines KI-Avatars mit dialogorientierter Interaktion (Sprachkommunikation in deutscher Sprache), • Projektbeginn innerhalb der letzten fünf Jahre, • Leistungszeitraum mind. 6 Monate In mindestens einem Referenzprojekt muss der KI-Avatar erfolgreich in bestehende IT-Systeme (z. B. über APIs, Schnittstellen oder Fachverfahren) integriert worden sein.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, dass Personen, die im direkten Kontakt mit dem Auftraggeber stehen, die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens auf der Niveaustufe „C1 - fortgeschrittenes Kompetenzniveau“ des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER(S)“ oder eines gleichwertigen Referenzrahmens beherrschen. Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung. Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 3.6
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischer Fachkräfte oder technischer Stellen (fachliche Mitarbeiter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Technische Fachkräfte/technische Stellen in o.g. Sinn sind ausschließlich Mitarbeiter im Bereich Projektmanagement, Entwickler, KI-Spezialisten, Datenschutz, UX/UI-Design (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.5). Die Bewertung erfolgt anhand des nachfolgend aufgeführten Bewertungsmaßstabes: Anzahl technischer Fachkräfte > 5 = 5 Punkte Anzahl technischer Fachkräfte > 10 = 10 Punkte Anzahl technischer Fachkräfte > 15 = 20 Punkte Die Anzahl der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren/im letzten Geschäftsjahr mindestens 5 betragen.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO/IEC 27018:2019 (Verhaltenskodex zum Schutz personenbezogener Daten (PBD) in öffentlichen Clouds, die als PBD-Verarbeiter fungieren) oder eine gleichwertige Zertifizierung. Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist erforderlich, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. die eingesetzten Nachunternehmer in das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem einbezogen sind. In diesen Fällen ist zusätzlich zur Zertifizierung eine Darstellung einzureichen, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. die eingesetzten Nachunternehmer in das nach ISO/IEC 27018:2019 zertifizierte Qualitätsmanagementsystem einbezogen sind. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.4 in Verbindung mit der Einreichung eines entsprechenden Zertifikats). Bei Vorliegen der Zertifizierung werden 10 Punkte vergeben. keine Mindestanforderung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Vorliegen eines gültigen BSI-C5-Testats Typ 1 oder eines gleichwertigen Nachweises für die eingesetzten Rechenzentren bzw. die gesamte Verarbeitungskette. Das Testat darf zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht älter als 12 Monate sein. (Nachzuweisen durch Nachweis: Anlage A4, Ziffer 3.2) Das Vorliegen des Testats/Nachweises ist eine Mindestanforderung. Der Bewerber verpflichtet sich , dem Auftraggeber auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung den vollständigen Nachweis (Testat/Zertifikat im Original oder beglaubigter Kopie) sowie, im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen, deren jeweiliges Testat/Zertifikat vorzulegen. Der Bieter verpflichtet sich ferner, den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit unaufge-fordert und mindestens jährlich über den Fortbestand bzw. die Erneuerung des vorgenannten Nachweises zu informieren.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO 27001 oder eine gleichwertige Zertifizierung. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 3.3). Das Vorliegen der Zertifizierung ist eine Mindestanforderung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Es wird ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 265.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 04.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 62 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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