Gigabitausbau im Landkreis Bad Kreuznach – Graue Flecken
Heuking Kühn Lüer Wojtek · Frankfurt am Main · Hessen
Beschreibung
Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Bad Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt ca. 1.424 Privatadressen, 198 Gewerbeadressen sowie 7 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend „Adressen“) Teilnehmer angeschlossen werden, 55 Adressen in Los 1 (Stadt Bad Kreuznach), und 55 Adressen in Los 2 (VG Bad Kreuznach), 102 Adressen in Los 3 (VG Langenlohnsheim-Stromberg), 156 Adressen in Los 4 (VG Rüdesheim), 186 Adressen in Los 5 (VG Nahe-Glan) und 1076 in Los 6 (VG Kirner Land). Los 7 ist ein Sammellos, das alle 1630 Teilnehmer umfasst. Dabei soll jeweils der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für den Gigabitausbau im Landkreis Bad Kreuznach zur Erschließung von ca. 1.424 Privat- und 198 Gewerbeadressen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 12 KonzVgV i.V.m. § 17 VgV durchgeführt. Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inan-spruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung ei-nes Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 107 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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