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Technische Gebäudeausrüstung - Neubau GUW Edingen (O325)
MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenTransformatoren
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Los 2 VergebenGleichrichter🏆 GVA Leistungselektronik · Mannheim
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Los 3 VergebenGleichstromanlage🏆 Werner Braun Beratung Planung von el. Anlagen GmbH · Ladenburg
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Los 4 VergebenNiederspannungshauptverteilung🏆 EAI GmbH · Mannheim
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Los 5 VergebenBatterie mit Ladegleichrichter🏆 Steurer GmbH · Karlsruhe
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Los 6 VergebenMontagearbeiten🏆 EAI GmbH · Mannheim
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Los 7 VergebenFernwirk-Steuerschrank🏆 EAI GmbH · Mannheim
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Los 8 VergebenMontage Fernwirk-Steuerschrank🏆 EAI GmbH · Mannheim
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Los 9 VergebenEngineering FW-Anbindung🏆 MVV Netze GmbH · Mannheim
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Los 10 VergebenStandardmontageplatte V2🏆 SPA-GmbH · Dannstadt
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Los 11 VergebenSteuerplatte für Batterieüberwachung🏆 EGA-Elektrotechnik GmbH · Dannstadt-Schauernheim
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Los 12 VergebenLieferung Messeingangskarten🏆 SPA-GmbH · Dannstadt
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Los 13 VergebenIntegration der Steuerplatte Batterieüberwachung🏆 SPA-GmbH · Dannstadt
- EAI GmbH · Mannheim
- EGA-Elektrotechnik GmbH · Dannstadt-Schauernheim
- GVA Leistungselektronik · Mannheim
- MVV Netze GmbH · Mannheim
- SPA-GmbH · Dannstadt
- Steurer GmbH · Karlsruhe
- Werner Braun Beratung Planung von el. Anlagen GmbH · Ladenburg
Bieter-Übersicht: 13 Angebote eingegangen, davon 7 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: EAI GmbH u. a.. Die übrigen 6 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Mannheimer Verkehr GmbH (MV) beabsichtigt die Errichtung eines neuen Gleichrichterunterwerks (GUW) in Edingen. Hierfür werden technische Ausrüstungen benötigt. Die Leistungen werden in 13 Losen ausgeschrieben.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von EAI GmbH, EGA-Elektrotechnik GmbH, GVA Leistungselektronik, MVV Netze GmbH, SPA-GmbH, Steurer GmbH, Werner Braun Beratung Planung von el. Anlagen GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
- 12.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 34 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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