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Wach- und Schließdienst BGW Bezirksverwaltung München, 2026-20
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
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Beschreibung
Bei den Leistungen handelt es sich um den Wach- und Schließdienst im Objekt der BGW Bezirksverwaltung München. Das Gebäude befindet sich in der Helmholtzstraße 2 in München. Das 7-geschossige, unterkellerte Bürogebäude steht frei auf einem Eckgrundstück mit einem Innenhof. Die Zuwegung zum Gelände erfolgt über die Helmholtzstraße, die Zufahrt ist über eine Schrankenanlage möglich. Der Haupteingang ist mit einer Doppelflügeltür versehen. Alle anderen Türen als Zugang zum Gebäude sind manuell und verfügen über entsprechende Bauartzulassung. Im Gebäude ist eine Einbruch- und eine Brandmeldeanlage installiert, die Außenhautsicherung erfolgt über Magnet- und Riegelkontakte bzw. Bewegungsmelder. Die Zeiten des Öffnungs- und Schließdienstes sind wie folgt Öffnungsdienst Montag bis Freitag bis 5:45 Uhr Schließdienst Montag bis Freitag 20:00 Uhr Es ist zwingend erforderlich, vor Angebotsabgabe an einer Objektbesichtigung des Gebäudes teilzunehmen. Der Besichtigungstermin findet am 24.02.2026 statt. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Besichtigungstermin verpflichtend ist und es sich hierbei um ein Ausschlusskriterium handelt. Das bedeutet, dass nur Angebote von Bieter/innen geprüft und bewertet werden, die an einem Besichtigungstermin teilgenommen haben.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Es ist zwingend erforderlich, vor Angebotsabgabe an einer Objektbesichtigung des Gebäudes teilzunehmen. Der Besichtigungstermin wird vom 24.02.2026 auf den 03.03.2026 verschoben. Die Besichtigung findet somit ausschließlich am 03.03.2026 statt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Ausschreibung für Wach- und Schließdienste (Öffnungs- und Schließdienst) an der BGW Bezirksverwaltung München (7-geschossiges Bürogebäude).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Das Zuschlagskriterium „Auftragsausführung“ (siehe Ziff. 5.2) geht mit 70% in die Wertung ein. Von der Bieterin/dem Bieter wird erwartet, dass sie/er an dieser Stelle wahrheitsgemäße Aussagen zu nachfolgenden Aspekten in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung trifft: - Einarbeitung und Schulung des bei der Auftragsausführung eingesetzten Personals, - Interne Organisation der Bieterin/des Bieters bei der Erbringung der hier konkret ausgeschriebenen Leistung, - Maßnahmen zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, - Sicherstellung von Qualität und Umgang mit Beschwerden, - Technische Ausstattung
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Preis nach Wichtigkeit
Das Zuschlagskriterium „Gesamtsumme inkl. MwSt.“ (siehe Ziff. 5.1) geht mit 30% in die Gesamtwertung ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 16.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 16.03.2026 Es ist zwingend erforderlich, vor Angebotsabgabe an einer Objektbesichtigung des Gebäudes teilzunehmen. Der Besichtigungstermin wird vom 24.02.2026 auf den 03.03.2026 verschoben. Die Besichtigung findet somit ausschließlich am 03.03.2026 statt.
- 19.02.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 51 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Eichinger Sicherheit und Service GmbHZuschlagswert 63.687 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 849 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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