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Röntgen-Computermikrotomographie-Gerät
Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth · Bayreuth · Bayern · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRöntgen-Computermikrotomographie-Gerät🏆 Physical Electronics GmbH · Feldkirchen
- Physical Electronics GmbH · Feldkirchen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Physical Electronics GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Ein Röntgen-Computermikrotomographie-Gerät (µCT) soll angeschafft und am Lehrstuhl für Bodenphysik der Universität Bayreuth installiert werden, um die Forschung in den Feldern Bodenphysik und Tierökologie auszubauen. Das System soll Material- und Strukturanalysen auf mehreren räumlichen und zeitlichen Skalenebenen durchführen können, sowohl offline als auch in-situ und operando – mit hoher zeitlicher Dynamik (im Minutenbereich). Das Gerät muss in der Lage sein, eine Vielzahl von Materialien zu untersuchen, von Mehrphasenmaterialien (Wasser-Feststoff-Luft-Pflanzenreste/-gewebe) wie ungestörten Böden bis hin zu biologischen Proben (z. B. Daphnien) mit geringem Kontrast. Die Scanvolumina sollen von wenigen mm³ bei biologischen Proben bis zu großen Bodenvolumina mit einem Durchmesser von bis zu 20 cm und einer Höhe von 40 cm variieren. Die maximale Scanauflösung soll unter 1 µm liegen (für kleine Proben). Zusätzlich sollen dynamische In-situ-Experimente zur Visualisierung und Charakterisierung von Prozessen wie Wasserfluss im Boden oder Wurzelwachstum im Boden möglich sein. Das Gerät muss sich in einem vollständig geschützten Gehäuse befinden, sodass es in einem Labor ohne weitere Anpassungen des Raumes betrieben werden kann.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 99 %Qualität
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/8ca32cbc-ab79-4588-be29-b18fb964418a/awardcriteria
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Preis 1 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 75 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Physical Electronics GmbH1 Veröffentlichung
- 13.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 43 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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