Zertifikate
Eine gültige Trägerzertifizierung gem. § 178 SGB III muss vorliegen.
Kreis Minden-Lübbecke · Minden · Nordrhein-Westfalen
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Zur Zielgruppe gehören ELB, die aufgrund diverser Problemlagen Schwierigkeiten haben, eine Beschäftigung aufzunehmen und zum Aufbau und zur Entwicklung ihrer Beschäftigungsfähigkeit eine ganzheitliche Betreuung benötigen. Das Ziel der Maßnahme ist, die Beschäftigungsfähigkeit für ELB zu entwickeln. Hierbei sollen alltägliche und berufliche Handlungskompetenzen identifiziert, stabilisiert und ausgebaut werden. Die Maßnahme wird kreisweit für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgeschrieben. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht. Es sind zwei Optionszeitraume mit jeweils 12 Monaten vorgesehen. Eine gültige Trägerzertifizierung gem. § 178 SGB III muss vorliegen. Die Betreuung im Kreisgebiet soll flächendeckend sichergestellt werden. Die Betreuung erfolgt aufsuchend.
Branche: Bildung & Forschung
Ausschreibung einer ganzheitlichen Betreuungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach SGB II zur Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit im Kreis Minden-Lübbecke über 12 Monate (mit zwei Optionszeiträumen à 12 Monate).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Qualität des Konzepts
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Zur Bestätigung der Eigenerklärung wird bei Bedarf eine Bescheinigung über die Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister benötigt.
Zur Bestätigung der Eigenerklärung werden bei Bedarf die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer benötigt.
Zur Bestätigung der Eigenerklärung wird bei Bedarf eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen benötigt. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Zudem ist eine Abgabe einer Eigenerklärung bezüglich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation erforderlich.
Aktuelle AZAV-Zertifizierung gem. § 178 SGB III für Maßnahmen des Fachbereichs 1 (Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung)
Es müssen mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum benannt werden.
Zur Bestätigung der Eigenerklärung wird bei Bedarf die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angefordert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Eine gültige Trägerzertifizierung gem. § 178 SGB III muss vorliegen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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