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Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Lahr
Stadt Lahr · Lahr · Baden-Württemberg
Angebote bis 02.07.2026, 10:30 Uhr (noch 27 Tage)
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Beschreibung
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Lahr sowie dem Pflegeheim Spital und dem Bau- und Gartenbetrieb Lahr mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 9.0000 Mwh/a pro Lieferjahr für ca. 61 Abnahmestellen. Es ist eine tägliche Beschaffung für die RLM- und SLP-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin. Die Leistungen werden für die Jahre 2027 bis 2029 ausgeschrieben, mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr bis maximal zum 01.01.2030, 06:00 Uhr
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Erdgas an ca. 61 Abnahmestellen der Stadt Lahr und zugehöriger Einrichtungen.
- Umfasst tägliche Beschaffung für RLM- und SLP-Anlagen sowie Übernahme von Regelenergie.
- Vertragslaufzeit von 2027 bis 2029 mit einer Option zur Verlängerung um ein Jahr.
- Der Bieter muss über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung in der Energiebeschaffung verfügen.
Die Stadt Lahr sucht einen Lieferanten für Erdgas für ca. 61 Abnahmestellen, darunter die Stadt selbst, ein Pflegeheim und ein Bauhof.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Eigenerklärung Versorgerstatus nach dem § 5 des EnWG, Formblatt D.) Unternehmen muss Versorger nach dem § 5 Energiewirtschaftsgesetz sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
BMWSB Eigenerklärung Russland; Formblatt F.) Der/Die Bieter/Bewerber/Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gibt/geben die nachfolgende Erklärung verbindlich, ggf. zugleich auch in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen, ab: 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bonitätsnachweis nicht älter als 6 Monate; die Bonität muss besser sein als die Kennzahl "300 " (Bonitätsindex muss „kleiner“ 300 sein, d. h. mindestens eine „mittlere Bonität“). Hierfür gibt es kein Formular. Die Erklärung (Bonitätsnachweis) muss durch den Bieter beigestellt werden und darf nicht älter als 6 Monate sein; Formblatt G.)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Formblatt B.): Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Ich/Wir erklären hiermit, dass keine zuvor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe(n). Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben habe(n). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
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Eignungsanforderung
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Erdgas), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025), Leistungsblatt C.1) Mindestkriterium: Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie der doppelte geschätzte Jahresauftragswert (JAW) brutto. Der entsprechende Nachweis ist über mindestens: 2,1 Mio. €/a.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Aktuelle Referenzliste Erdgas mit mindestens einer gleichwertigen Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas; Leistungsblatt C.2) Mindestkriterium: Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas anzugeben. Mindestens: Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen (30) und die gelieferte Menge (4,7 Mio. kWh/a). Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden. Für eines der Jahre 2023, 2024 und 2025 sind die o. g. Referenzen nachzuweisen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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