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H83 Erweiterung und Umbau Grundschule Dachau Ost, Freianlagen - Landschaftsbauarbeiten, Unterirdische Entwässerungseinrichtungen und Technische Außenanlagen Elektro
Große Kreisstadt Dachau · Dachau · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Hallertauer Landschaft GmbH & Co. KG. Die übrigen 6 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Grundschule Dachau Ost wird auf eine bis zu 7-zügige Grundschule im Lernhauskonzept mit Räumen für Ganztagesschule, eine 6-gruppige Horteinrichtung sowie eine Mensa für max. 480 Essen erweitert. Bei der hier ausgeschriebenen Baumaßnahme handelt es sich um die Herstellung der neuen Freianlagen für den Erweiterungs- bzw. Umbau der Grundschule Dachau-Ost. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich auf die Pausenhofflächen nördlich, westlich und südöstlich des Neubaus an der Leipziger Straße. Bauzeit: ca. KW 20/2026 – KW 48/2026 Wesentliche Arbeiten: Ca. 1.500 m2 Rückbau und Entsorgung alter Belagsflächen Ca. 1.000 m2 Herstellung Betonplattenflächen Ca. 2.500m2 Herstellung Asphaltflächen Ca. 1.300m2 Herstellung Fertigrasen- und Wiesenansaatflächen Pflanzarbeiten Zaunarbeiten incl. Toranlagen Einbau Kletterlandschaften, Trampolinen, Scooterstellplätzen Aus bauablauftechnischen Gründen enthält die ausgeschriebene Maßnahme im Rahmen der Landschaftsbauarbeiten auch Arbeiten für Technische Außenanlagen (Unterirdische Entwässerungseinrichtungen und Außenanlagen Elektro).
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (86 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, ab-geschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Hallertauer Landschaft GmbH & Co. KGZuschlagswert 1.278.751 €1 Veröffentlichung
- 09.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.016 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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