vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung
zur Eignung gem. Formblatt 124 oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt
das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters
in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen
Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der
Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw.
der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf
Aufforderung der Namen und beruflichen
Qualifikationen der Personen, die für die
Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf
gesondertes Verlangen nachzureichen:
—Freistellungsbescheinigung (Finanzamt), —
Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
—Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der
letzten 3 Jahre), — Bestätigung zur
Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe,
— Handelsregisterauszug (Amtsgericht), —
Bescheinigung Berufsgenossenschaft (Beitrag),
—Unbedenklichkeitsbescheinigung Steuerprüfer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse,
— Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt
für Justiz