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Baugrundbeurteilung NBS Frankfurt - Mannheim; PFA 2 und 3.1
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Baugrundbeurteilung NBS Frankfurt - Mannheim; PFA 2 und 3.1, LPH 3ff; Los 1: Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung, Tunnelbautechnisches Gutachten, Fachbauüberwachung Aufschluss-/Erkundungsarbeiten; Los 2: Hydrologisches Gutachten und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie; Los 3 Bodenschutzkonzept
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Baugrundbeurteilungen, Gründungsberatung, Gutachten und Fachbauüberwachung für die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim (PFA 2 und 3.1).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Basierend auf 105 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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12 Veröffentlichungen
- 12.03.2026 21 Bei einigen Bauwerken können vom technischen Planer für Ingenieurbauwerke die vereinfachten Nachweise zum Grundbruch nicht erbracht werden, da die Bemessungswerte des Sohlwiderstandes überschritten sind oder der Verhältniswert H/V (H = Horizontal-, V = Vertikalkräfte) abweichend von den Vorgaben der DIN 1054 für den vereinfachten Grundbruchnachweis größer als 0,2 ist. Die Nachweise sind nun durch den Baugrundgutachter/Geotechniker zu erbringen. Dies war bei Beauftragung der Hauptvertragsleistung noch nicht absehbar, da der Projektfortschritt zu dem Zeitpunkt noch nicht so weit war und man daher nicht abschätzen konnte, dass der technische Planer die Nachweise nicht erbringen kann. Die vertraglich vereinbarte Baugrundgutachterleistung ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht. Vielmehr stellt das Aufstellen der Grundbruchnachweise für die Bauwerke die Grundlage für die geschuldete Leistung dar.
- 11.02.2026 In der derzeit gültigen Ril 836 der DB Netz AG werden zur Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit und der Standsicherheit Nachweise zur dynamischen Stabilität des Unterbaus und des Untergrundes gefordert, wenn Strecken mit Fester Fahrbahn sowie Strecken mit Schotteroberbau, die mit Geschwindigkeiten von mehr als 200 km/h befahren werden sollen. Hierzu sind geotechnische Untersuchungen sowie deren Darstellung / Genehmigung mittels eines UIG/ZIE - Antrags erforderlich. Erforderliche Leistung ist hier die Erstellung eines Konzeptes zur frühzeitigen Ermittlung gängiger und für den UiG-Antrag vorgesehener Bodenparameter, die zur Nachweisführung der dynamischen Stabilität herangezogen werden können, der Fachbeitrag zur Nachweisführung für den UiG- und ZiE-Antrag sowie zur Zuarbeit zu den jeweiligen Anträgen selbst. Die vertraglich vereinbarte Baugrundgutachterleistung ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht. Die Leistung wird notwendig, um den vertraglich geschuldeten Werkerfolg — ein vollumfängliches Gutachten zur Beurteilung des Baugrundes inkl. des Nachweises der dynamischen Stabilität - sicherstellen zu können.
- 06.10.2025 NT 19 Im Zuge der Umsetzung der Baugrunderkundungsmaßnahmen mussten weitere Versickerungsversuche durchgeführt werden, da die ersten Versuche darauf hindeuten, dass der Boden für die geplanten Versickerungsanlagen problematisch werden könnte. Um dies zu verifizieren, waren die zusätzlichen Versuche notwendig. Zur Interpretation der Durchlässigkeit war es bei Beauftragung Stand der Technik dies mit dem Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) zu bewerten. Während der Bearbeitung stellte sich jedoch heraus, dass zukünftig ebenfalls der neue Kennwert zur Infiltrationsrate (ki-Wert) angegeben werden muss (vgl. Merkblatt DWA 138-1 Ausgabe 2024). Dies war bei Beauftragung des Baugrundgutachters nicht absehbar, ist aber notwendig um den Werkerfolg – eine nach aktuell allgemein anerkannten Regeln der Technik erstelltes Baugrundgutachten – zu erbringen.
- 03.09.2025 3 - Mit Fortschreitung der technischen Planung hat sich herausgestellt, dass der in der Vorplanung durch den Vorgutachter angesetzte „Bemessungswasserstand im Endzustand" ohne erneute Berechnung keine verlässliche Bewertung durch den neuen Gutachter im Rahmen des 22FE16224, Fachlos 2: Hydrologie/Hydrogeologie und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtilinie zulässt. Diese erneute Festlegung des „Bemessungswasserstands im Endzustand" Neuberechnung war im Rahmen der Beauftragung 22FE16224 nicht absehbar. Die vertraglich vereinbarten hydrologischen und hydrogeologischen Leistungen ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht, sind aber zur Erreichung des Werkerfolges unbedingt erforderlich.
- 18.06.2025 15 - Im Zuge der Gutachtenerstellung sind insgesamt 41 1 Bohrprofile (91 Altprofile und 320 neue Profile) in das Gutachten zu integrieren. Diese sind in ein Aufschlussmodell zu integrieren, zu attribuieren und darauf aufbauend je PFA ein Schichtenmodell und ein Grundwassermodell zu erstellen. Der Umfang an Bohrungen, der im BIM-Modell berücksichtigt werden soll, wurde im Rahmen des BIM-Prozesses auf 586 Stück (Alt-/Neubohrungen) erhöht. Dies entspricht einer Mehrmenge von 175 Stück. Diese Erhöhung ermöglicht die Darstellung aller Bohrungen (Alt-/Neuprofile) im BIM-Baugrundmodell, um später eine gesamthafte Darstellung und Dokumentation zu besitzen. Die vertraglich vereinbarte Gutachterleistung ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht. Die Leistung wird notwendig, um den vertraglich geschuldeten Werkerfolg sicherstellen zu können. 16 - Im Zuge der Betrachtung einer optimierten Bauausführung des Tunnels Weiterstadt im PFA 2 wird in einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit der Herstellung des Tunnels in geschlossener Bauweise anstatt der bisher geplanten offenen Bauweise auf Veranlassung des Auftraggebers untersucht. Ziel dieser Untersuchung ist es, die wirtschaftlichste Bauausführung zu ermitteln sowie die durch das Vorhaben ausgelösten Betroffenheiten sowohl im Endzustand als auch während der Bauphase zu minimeren. Das Untersuchen verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf die bauliche Ausführung ist nicht Inhalt der beauftragen Leistungsphasen. Die damit verbundenen Beratungsleistungen stellen eine zusätzliche Leistung dar. Die vertraglich vereinbarte Gutachterleistung ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht. Durch die im weiteren Planungsverlauf betrachtete Optimierung der Bauausführungen wurden zusätzliche Untersuchungen zu Lösungsmöglichkeiten notwendig.
- 16.05.2025 Im Zuge der Umsetzung der Baugrunderkundungsmaßnahmen kam es unvorhergesehen zu zusätzlichen Leistungen, die per Nachtrag durch das Bohrunternehmen beim Auftraggeber angemeldet wurden. Um die im Nachtrag des Bohrunternehmens enthaltenen Leistungsansätze überprüfen und bewerten zu können, bedarf es einer Stellungnahme der Bauüberwachung/Baugrundgutachters. Diese zusätzlichen Leistungen der Bauüberwachung im Bereich Nachtragsmanagement waren nicht Leistungsbestandteil der Bauüberwachung, sind jedoch zur Bewertung der seitens der Bohrfirma eingereichten Nachträge erforderlich. Die vertraglich vereinbarte Bauüberwachungsleistung ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht. Die Leistung wird notwendig, um den vertraglich geschuldeten Werkerfolg sicherstellen zu können.
- 20.02.2025 13 - Aufgrund von einem zeitlichen Verzug des technischen Planers muss der Baugrundgutachter die bisher vorliegenden 2D-Planungsergebnisse der Objektplanung überarbeiten, sodass diese im 3D-Modell dargestellt werden können. Dort können dann die geologischen Längs- und/oder Querschnitte mit Angaben der bauwerksrelevanten Daten im Bezug auf den Baugrund abgeleitet werden. Vertraglich wurde ursprünglich vereinbart, dass dem Baugrundgutachter die 3D-Modelle zur Verfügung gestellt werden. Die vertraglich vereinbarte Gutachterleistung ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht. Die zusätzliche Leistung wird notwendig, um die vertraglich geschuldete Leistung erbringen zu können. 12 - Mit Fortführung der technischen Planung ergab es sich, dass für die Realisierung des Planfeststellungsabschnitts 3.1 weitere Ingenieurbauwerke notwendig werden. Die Planung der Bauwerke war bei der Vergabe der Baugrundberatungsleistungen noch nicht vorgesehen. Die vertraglich vereinbarte Gutachterleistung ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht. Durch die neu zu betrachtenden Bauwerke sind zusätzliche Begutachtungen erforderlich.
- 06.08.2024 Für die neu zu betrachtenden Bauwerke sind Beratungsleistungen des Baugrundgutachters erforderlich. Die Gutachterleistung ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht. Die Leistung ist zum Erreichen des werkvertraglichen Erfolgs notwendig.
- 10.07.2024 Für die Realisierung einer Grünbrücke sind zusätzliche Erkundungsmaßnahmen erforderlich. Die Planung des Bauwerks war bei der Vergabe der Leistungen noch nicht vorgesehen. Die vertraglich vereinbarte Gutachterleistung ändert sich durch den dargestellten Sachverhalt nicht. Durch die neu zu betrachtende Wirtschaftswegbrücke sind zusätzliche Erkundungsmaßnahmen und Begutachtungen erforderlich. aktuell
- 20.03.2024 22FEI62248_92320414_MKA02: Erstellung eines Erkundungskonzepts für Seitendruckversuche (BAV), die Durchführung der fachlichen Bauüberwachung sowie die Einarbeitung in das geotechnische Gutachten.
- 20.03.2024 22FEI62248_92320414_MKA01: Erstellung eines Erkundungskonzepts sowie die Durchführung der fachlichen Bauüberwachung sowie die Erstellung eines geotechnischen Gutachtens für eine Grünbrücke.
- 23.11.2023 22FEI62248_92320421_MKK01: NBS Frankfurt – Mannheim, PFA 2+3.1 Konzeption einer bodenkundl. Erkundung und Betrachtung trassenferner Ausgleichsflächen in Bezug auf Bodenschutz
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