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Region Stuttgart intelligent vernetzt - C-ITS-Pilotprojekt
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 5 · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen →Beschreibung
Einführung kooperativer, regional vernetzter und intelligenter Verkehrssysteme (regionale C-ITS) entlang der Buslinien X20 und X43 zwischen Ludwigsburg, Waiblingen und Esslingen am Neckar innerhalb der Region Stuttgart, unter umfassender Beteiligung zahlreicher Akteure (Kreise, Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen und Busbetreiber) sowie einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung von Anschauungsmaterial wie Grafiken, Videos, digitale Karte, Internetauftritt und Moderationsleistungen).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gesucht wird die Einführung kooperativer, regional vernetzter und intelligenter Verkehrssysteme (C-ITS) im öffentlichen Nahverkehr der Region Stuttgart.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
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Projektverständnis & Vorgehenskonzept 30 %Qualität
Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des schriftlichen Vorgehenskonzeptes (max. 5 Seiten), insbesondere der Darstellung: - des Projektverständnisses (Kernherausforderungen, Rolle der 14 Partner, Besonderheiten regionaler C-ITS) - der vorgesehenen Projektphasen - des geplanten Vorgehens in den Phasen (Analyse - Konzeption - Bewertung) - der Organisation (Schlüsselpersonal/ Personalkonzept, Kommunikationsstruktur, Umgang mit Stakeholdern)
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Methodik zur Variantenentwicklung & Bewertung 15 %Qualität
Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des schriftlichen Vorgehenskonzeptes (max. 3 Seiten), insbesondere: - der methodischen Vorgehensweise zur Variantenentwicklung - der Bewertung (nachvollziehbare Kriterien) - wie der Bieter Vergleichbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Einbindung der Partner sicherstellt.
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Qualität der Beispieldarstellungen (Key Visual, Projektgrafik, kurze Videosequenz) 5 %Qualität
Bewertet wird die Qualität folgender Unterlagen: - 1 grobe Skizze eines Key Visuals (Foto als Skizze ausreichend) - 1 einfache Projektgrafik (z.B. in PowerPoint, Scribble-Stil ausreichend - 1 kurze Beispiel-Videosequenz (5 Sekunden, einfache Standbild-Darstellung)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000,00 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000,00 Mio € gegeben ist.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abagbe der Eigenerklärung-VO-2022-833-Russland
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben (eine Referenz kann mehrere Kriterien erfüllen): M1: Erfahrungen mit komplexen Verkehrs-/ Infrastrukturplanungen - Mindestumfang: Analyse, Konzeption oder Systemarchitektur in verkehrstechnischen oder IT-technischen Großprojekten M2: Erfahrung mit C-ITS, ITS-G5 oder Mobilfunk-basierter Kommunikation im Verkehrssektor - Referenz, die C-ITS-Elemente beinhaltet (z.B. TLP, GLOSA, SREM/SSEM, PKI-Architektur, OBU-/RSU-Integration) M3: Erfahrung mit Planung und Schnittstellen von Lichtsignalanlagen/ Verkehrsrechnern - Referenz zur Modernisierung/ Analyse/ Integration von LSA (Steuergeräte, OCIT-O, R09, etc.) Die Referenzanforderung kann entweder durch eine Referenz über die gesamthafte Beauftragung mit mind. allen vorgenannten Planungsdisziplinen nachgewiesen werden oder mit verschiedenen Referenzen über die genannten Einzeldisziplinen, wobei sich diese nicht auf dasselbe Projekt beziehen müssen (kumulierte Referenz). Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ergänzende Unterlagen oder Bestätigungen der Auftraggeber anzufordern. Diese Hinweise sind bei den Eintragungen in der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" zu berücksichtigen. Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der eingereichten Referenzen gemäß der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden zusätzliche oder ergänzende Unterlagen zum Nachweis (Eignungserklärung über Referenzprojekte / weitere Nachweise) gefordert und herangezogen. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien maßgeblich: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: A1: Mitarbeit in C-ITS bezogenen Gremien / Arbeitskreisen - Nachweis über die aktive Mitarbeit in nationalen o. internationalen Gremien, Arbeitskreisen o. Standardisierungsinitiativen mit Bezug zu C-ITS, PKI, OCA und/ o. V2X - Zu beschreiben: Rolle des Unternehmens (Mitglied, Beitragsleister, Leitung), Zeitraum der Mitarbeit, Thematische Schwerpunkte, Einbindung weiterer Akteure - Bewertung: 3: mehrjährige aktive Mitarbeit mit fachlichen Beiträgen 2: regelmäßige Mitarbeit/Teilnahme 1: vereinzelte Mitarbeit, Fachbeiträge 0: Keine A2: LSA-Projekterfahrung - Eigenerklärung über Referenzprojekte: zuständigkeits- (Land/Kommune) u. herstellerübergreifende LSA-Steuerung (Yunex/ Swarco) in Bevorrechtigungskontexten - Zu beschreiben: Art der Integration (z. B. Bevorrechtigung, Datenanbindung), Zeitraum, Tiefe der Systemkenntnis, Komplexität des Projekts, Akteure - Bewertung: 3: Mehrere Projekte mit verschiedenen Zuständigkeiten und beiden Herstellern 2: Ein Projekte mit verschiedenen Zuständigkeiten/ Herstellern 1: Vergleichbare Projekte mit anderen Herstellern 0: Keine A3: Mitarbeit an der Entwicklung einer PKI o. Sicherheitsarchitektur im Verkehrskontext - Eigenerklärung über Referenzprojekte im Zusammenhang mit einer PKI o. Sicherheitsarchitektur vorzugsweise im Verkehrskontext, z. B.: C-ITS-PKI, V2X-Zertifikatsinfrastrukturen, Sicherheits-/Vertrauensmodelle - Zu beschreiben: Rolle (konzeptionell, technisch, organisatorisch), Nähe zur realen Implementierung, Bezug zu öffentlichen oder standardisierten Systemen - Bewertung: 3: Aktive Entwicklung oder Umsetzung einer PKI im Verkehrskontext 2: Teilweise Mitarbeit / Unterstützung bei einer PKI 1: Theoretische / begleitende Erfahrung mit PKIs 0: Keine A4: Umsetzung relevanter C-ITS Use Cases - Eigenerklärung zur Erfahrung im Hinblick auf die Umsetzung folgender C-ITS Use Cases: GLOSA, TLP / EVP, SREM/SSEM -Bewertung 3: Umsetzung mehrere Use Cases im Realbetrieb/Feldtest 2: Einzelne Use Cases/Pilotprojekte 1: Konzeptionell/vorbereitende Arbeiten 0: Keine
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Einschlägige Qualifikationen und Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) insbesondere in Bereichen wie C-ITS, Verkehrsmanagement, Verkehrs-/Lichtsignaltechnik, digitale Verkehrssysteme oder vergleichbaren technischen Aufgabenfeldern Die geforderten Nachweise hierzu müssen insbesondere folgende Angaben enthalten: 1. Qualifikation der Führungskräfte 2. Anzahl der einschlägigen Berufsjahre 3. Kurzbeschreibung relevanter Tätigkeiten bzw. Projekte
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Einschlägige Qualifikationen und Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung, insbesondere in Bereichen wie C-ITS, Verkehrsmanagement, Verkehrs-/Lichtsignaltechnik, digitale Verkehrssysteme odervergleichbaren technischen Aufgabenfeldern. Die geforderten Nachweise hierzu müssen insbesondere folgende Angaben enthalten: 1. Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte 2. Anzahl der einschlägigen Berufsjahre 3. Kurzbeschreibung relevanter Tätigkeiten bzw. Projekte
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Geschätzter Gesamtauftragswert 168.040 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 11.03.2026 Vergabeunterlagen zum Abruf bereitgestellt
- Frist 06.03.2026 Vergabeunterlagen zum Abruf bereitgestellt aktuell
- Frist 06.03.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 124 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 501 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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