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Neubau eines Sportheims in Marpingen
Gemeinde Marpingen · Marpingen · Saarland · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau eines Sportheims in Marpingen🏆 schaack + schank architekten GmbH / gap_architectes s.à.r.l. · Trier
- schaack + schank architekten GmbH / gap_architectes s.à.r.l. · Trier
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: schaack + schank architekten GmbH / gap_architectes s.à.r.l.. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau des Sportheimes inklusive Eingangsbereich und Außenterrasse zu planen und auszuführen. Anfang 2024 hat sich die Gemeinde Marpingen für die Fortführung des Grundschul-Projektes entschieden. Um die geplante neue Grundschule errichten zu können, muss das bestehende Sportheim des FC Hellas, welches bereits in die Jahre gekommen ist, verlegt werden. Das neue Sportheim soll an die bestehende Sporthalle auf der gegenüberliegenden Seite des Sportplatzes angebaut werden. Ziel ist die Errichtung eines energieeffizienten Gebäudes mit barrierefreiem Zugang, in Form eines Anbaus an die Sporthalle, wodurch ein barrierefreier Zugang über das neue Gebäude in die Sporthalle ermöglicht werden soll. Hinsichtlich der gastronomischen Nutzung im Sportheim und in der Sporthalle sollen Synergieeffekte genutzt werden. Grundlage für diese Planung sind die vorliegende Vorplanung (Anlage B5) und das Raumprogramm (Anlage B6). Die weitere Planung kann auf dieser Vorplanung aufsetzen, während das beauftragte Planungsteam mögliche Optimierungs-/Verbesserungspotenziale innerhalb des vorgegebenen Raumprogramms aufzeigen kann. Entsprechend sind die Ergebnisse der bisherigen Vorüberlegungen zu prüfen und weiterzuentwickeln, so dass als Ergebnis der Leistungsphasen 1 und 2 eine vollständige Grundlagenermittlung und Vorplanung (sämtliche Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Anlage 10 der HOAI 2021) durch das Planungsteam vorgelegt wird. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Im Einzelnen können die Leistungen dem „Formular Honorarangebot“ (Anlage A11) und der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertrag (Anlage A2) entnommen werden. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Marpingen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksicht
Vollständige Beschreibung (4.403 Zeichen)
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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siehe Vergabeunterlagen. 100 %Qualität
1. Projektorganisation, Koordination, Kommunikation, Präsenz vor Ort: 20 % 2. Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe: 30 % 3. Optimierungs-/Verbesserungsvorschläge zur vorliegenden „Vorplanung“ innerhalb des vorgegebenen Raumprogramms: 15% 4. Qualität der Präsentation im Verhandlungsgespräch: 10 % 5. Honorar: 25 % Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 10 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 10%) x 10 = 9 Punkte. Einzelheiten zur Wertung und Wichtung können der Wertungsmatrix Stufe 2 entnommen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer schaack + schank architekten GmbH / gap_architectes s.à.r.l.Zuschlagswert 211.793 €1 Veröffentlichung
- 23.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 13.302 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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