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Mobilfunk und Telefondienstleistungen
GKV-Spitzenverband K.d.ö.R. · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMobilfunk und TelefondienstleistungenRahmen 1.420.000 €🏆 Vodafone GmbH · Düsseldorf
- Vodafone GmbH · Düsseldorf
Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst einerseits grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen derzeit in einem auf dem GSM-, LTE-, und 5G-Standalone-Standard basierenden Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive Verwalten von eSIMs und zugehörigen Serviceleistungen. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung für den Bereich Mobilfunk muss zum 29.02.2024 (Betriebsbereitschaft) garantiert werden. Der derzeit noch gültige Rahmenvertrag beinhaltet Einzelverträge mit einer jeweils zweijährigen Vertragslaufzeit. Alle Einzelverträge enden spätestens mit Beendigung des aktuellen Rahmenvertrages. Der neu zu schließende Rahmenvertrag wird voraussichtlich 500 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones umfassen. Darüber hinaus soll die derzeit eingesetzte Telefonanlage durch eine virtuelle Telefonanlage abgelöst werden. Die voraussichtlich 500 Smartphones werden dann über ihre Mobilfunk- und die zugeordnete Festnetzrufnummer erreichbar sein. Die Mengenangaben in diesem Dokument beziehen sich auf den Ist-Stand. Deren zukünftige Entwicklung kann nicht verbindlich festgelegt werden. Ansprüche aus den geschätzten Angaben zur zukünftigen Entwicklung können nicht hergeleitet werden.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Der Preis wird wie nachfolgend beschrieben untergewichtet: Mobilfunktarif: 40 % Monatliche Grundkosten für Mobilfunktarif gem. Ziffer 3.1.2 der Leistungsbeschreibung 5 % optionale Erhöhung des Datenvolumens gem. Ziffer 3.1.2 der Leistungsbeschreibung ---- Festnetz-Sprachtarif: 5 % Monatliche Grundkosten gem. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung ---- sonstiges: 10 % Rabattsatz für Endgeräte und Zubehör gem. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung ----- Virtuelle Telefonanlage gem. Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung: 30 % Monatliche Lizenzgebühren je Lizenz bei Abnahme von 475 Lizenzen 5 % Optionale Erweiterung je 5 Lizenzen 5 % Monatliche Lizenzgebühren je Lizenz für Chef-Sekretariatsfunktion (50)
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Qualität gemäß Anforderungskatalog 50 %Qualität
Für die Angaben des Bieters in der Anlage „Anforderungskatalog“ werden nach dem dort erläuterten Vorgehen Punkte vergeben. Die dort erreichte Gesamtpunktzahl ist die Grundlage der Bewertung der angebotenen Leistung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.235.000 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 117 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Vodafone GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 1.420.000 €1 Veröffentlichung
- 16.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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