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Beraterleistungen: Technologie- und IT-Beratung (Los 2) (Vergabebekanntmachung)

AOK Mein Leben GbR · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Beraterleistungen: Technologie- und IT-Beratung (Los 2) (Vergabebekanntmachung)
    🏆 HBSN GmbH · Hamburg
Auftragnehmer (2)
  • HBSN GmbH · Hamburg
  • The Boston Consulting Group GmbH · Berlin
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 24.06.2024

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: HBSN GmbH u. a.. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Im März 2023 gründete die AOK-Gemeinschaft die AOK Mein Leben GbR (im Folgenden "Auftraggeberin" bzw. "AG") als ARGE nach § 94 SGB X. Die AG wurde durch diese Ausgründung als Organisation, welche für die Umsetzungssteuerung der ePA-Anwendungen der AOKs verantwortlich ist, verstetigt. Die AOKs haben Mitte 2023 beschlossen, dass die AG künftig für die Umsetzungssteuerung aller gemeinschaftlichen Kunden-Frontends der AOKs verantwortlich sein soll. Der Begriff "Kunde" umfasst hierbei Versicherte/Mitglieder, Firmenkunden sowie Leistungserbringer. Der Begriff "Frontends" umfasst hierbei Anwendungen für mobile Endgeräte (Smartphone-Apps), stationäre Endgeräte (Desktop-Anwendungen) sowie Webbrowser-basierte Lösungen. Bislang ist die Entwicklung und der Betrieb der Kunden-Frontends auf unterschiedliche Beteiligungen der AOK-Gemeinschaft verteilt (AOK Systems, AOK-IT-Dienstleister etc.) und erfolgt vorrangig als Individualentwicklung/-betrieb. Neben der Governance-Anpassung/Verantwortungsübergang soll für die Kunden-Frontends durch mehr Standarisierung eine höhere Wirtschaftlichkeit und eine geringere Time-to-Market erzielt werden. Das AOK-Kernsystem (oscare) nebst Digital Layer (neues API-Gateway zwischen Kunden-Frontends und Kernsystem) wird weiter durch die AOK Systems entwickelt und durch die AOK-IT-Dienstleister betrieben.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Korrektur durch den Auftraggeber

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Beraterleistungen: Technologie- und IT-Beratung (Los 2) (Vergabebekanntmachung)
  • Qualität/Leistung (Qualitätsscore) 60 %
    Qualität

    1. Leistungserbringungskonzept (Gewichtung: 45 %) 2. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Projektleiter/in) (Gewichtung: 10 %) a) Dauer Berufserfahrung (Gewichtung: 2 %) b) Persönliche Referenzen (Referenzart 1) (Gewichtung: 2 %) c) Persönliche Referenzen (Referenzart 2) (Gewichtung: 2 %) d) Persönliche Referenzen (Referenzart 3) (Gewichtung: 2 %) e) Persönliche Referenzen (Referenzart 4) (Gewichtung: 2 %) 3. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (stellvertretende/r Projektleiter/in) (Gewichtung: 5 %) a) Dauer Berufserfahrung (Gewichtung: 1 %) b) Persönliche Referenzen (Gewichtung: 4 %) In Anlehnung an die erweiterte Richtwertmethode werden sodann alle Angebote im Schwankungsbereich ermittelt, d.h. alle Angebote, deren Gesamtscore nicht mehr als 10 % unter dem Angebot mit dem höchsten Gesamtscore von allen Angeboten liegt. Aus den Angeboten im Schwankungsbereich erhält das Angebot mit dem höchsten Qualitätsscore als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag (Stichkriterium). Ist der Qualitätsscore bei den beiden oder mehr bestbewerteten Angeboten gleich hoch, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag. Ist auch der Preis gleich, entscheidet das Los.

  • Preis (Preisscore) 40 %
    Preis

    Wertungspreis gemäß Preisblatt in Euro (netto) In Anlehnung an die erweiterte Richtwertmethode werden sodann alle Angebote im Schwankungsbereich ermittelt, d.h. alle Angebote, deren Gesamtscore nicht mehr als 10 % unter dem Angebot mit dem höchsten Gesamtscore von allen Angeboten liegt. Aus den Angeboten im Schwankungsbereich erhält das Angebot mit dem höchsten Qualitätsscore als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag (Stichkriterium). Ist der Qualitätsscore bei den beiden oder mehr bestbewerteten Angeboten gleich hoch, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag. Ist auch der Preis gleich, entscheidet das Los.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 165 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) HBSN GmbH · The Boston Consulting Group GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 25.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 331 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 240.000 €
Median 344.700 €
Oberes Quartil 999.864 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Stammdaten
Vergabenummer AML-2023#003-2
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber AOK Mein Leben GbR
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 25.06.2024
CPV-Codes (6) 79000000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
72000000 · IT-Dienstleistungen
72200000 · IT-Dienstleistungen
79410000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79411000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79418000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,2 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Berlin
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (2)
HBSN GmbH · Hamburg The Boston Consulting Group GmbH · Berlin

Auftragnehmer (2) (?)
  • HBSN GmbH
  • The Boston Consulting Group GmbH
Vertrag 24.06.2024

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 77.726 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.377 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →