7. Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio.
(Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es der Auftraggeberschaft ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
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Ein wesentlicher Faktor für eine zukünftige Partnerschaft / Zusammenarbeit ist insbesondere die Fragestellung der Positionierung eines Dienstleisters ggü. seinem Kunden. Dabei spielt insbesondere das Eingehen auf den Kunden bzw. den Kundenwunsch eine ausschlaggebende Rolle. In der Auftragsbekanntmachung werden Unterlagen vom Dienstleister zur Erfahrung und zum Leistungsspektrum des Dienstleisters abgefordert, die dem Auftraggeber ermöglichen sollen, einen ersten Gesamteindruck über den Dienstleister und sein Portfolio zu erlangen.
Die Form der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird hinsichtlich des Eingehens auf den Auftraggeber gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft:
- Übersichtlichkeit;
- Transparenz, Struktur, Aufbau, Gestaltung;
- verständliche Beschreibung;
- Vollständigkeit;
- Eingehen auf Kunden versus Standardfolien.