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AOK BW_Weiterentwicklung Immobilienportportfolio_2025_Vergabe
AOK Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAOK BW_Weiterentwicklung Immobilienportportfolio_2025_VergabeRahmen 5.589.000 €🏆 EY Consulting GmbH · München
- EY Consulting GmbH · München
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: EY Consulting GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Detailplanung und Weiterentwicklung des Immobilienportfolios. Der künftige Auftragnehmer wird jeweils im Bedarfsfall hinzugezogen. Die Aufgabe der Erstellung der Feinplanung verbleibt bei der AOK BW. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien
In Ziffer 5.1.9. Eignungskriterien wird die Anforderung in Bezug auf die Höhe der geforderten Deckungssumme von 1.000.000.000,- EURO auf 1.000.000,- EURO korrigiert, ferner genügt eine textliche Bestätigung eines Versicherungsunternhmens, so dass die Anforderung insoweit lautet: c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss 1.000.000,-. (eine Million) EUR betragen. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages in Textform bestätigt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gern.§ 17 VgV vergeben, da es sich um konzeptionelle Lösungen gern.§ 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV handelt. Im ersten Verfahrensabschnitt werden die Interessenten zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nebst Beifügung der geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise nach Maßgabe dieser Bewerberinformation aufgefordert. Im Anschluss daran prüft die Vergabestelle die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Nachweise. Sodann werden die Bewerber ausgewählt, die eingeladen werden, indikative Erstangebote einzureichen, über die dann verhandelt werden. Im Rahmen der Angebotsaufforderung werden die Vertragsunterlagen übersandt und die Vergabestelle teilt im Rahmen der Angebotsaufforderung die Zuschlagskriterien mit, nach denen die verbindlichen Angebote bewertet werden. Die Zahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die im Verhandlungsverfahren teilnehmen werden, wird auf maximal drei Bieter begrenzt. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung nach den bekannt gegebenen Auswahlkriterien. Nach Abschluss der Verhandlungsphase fordert die Vergabestelle die Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote auf. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen Konkretisierungen und/oder Modifikationen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Diese werden den Bietern mitgeteilt, ehe eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots erfolgt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der angebotenen Leistung 60 %Qualität
Das eingereichte Konzept werden auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft. Vergeben werden maximal 15 Punkte. Die Vergabe der Punkte erfolgt im Schulnotenprinzip gem. nachstehendem Schema: Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Punkte (=sehr gut +) bis 0 Punkte (=ungenügend) gebildet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit in allen Unterkriterien mindestens die Note "Ausreichend" erreichen. Die Bestnote sehr gut erhält ein Angebot, das nachstehende Voraussetzungen erfüllt: 1) Das Konzept erfasst und erläutert sehr anschaulich und umfassend die konkret vorgeschlagene Herangehensweise zur Unterstützung der AOK BW bei der Erreichung der Zielsetzung gem. Leistungsbeschreibung inklusive eines sehr überzeugenden Risikomanagements. 2) Die Darstellung ist mit konkreten Erfahrungen aus sehr vergleichbaren Projekten belegt, in denen der Bieter umfassend beraten und unterstützt hat. Sehr vergleichbar sind Projekte, in denen er öffentliche Auftraggeber/öffentliche Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, der Entwicklung von Business-Cases fürImmobilien transaktionenunterstützt und die Ergebnisse aus der Beratung umgesetzt wurden. 3) Das Angebot belegt eine sehr hohe Methodenkompetenz und sehr ausgereifte Tools, die durch die AOK BW für die Umsetzungsphase selbständig und unabhängig von der beauftragten Beratungsleistung genutzt werden können. Die Angebote werden im Verhältnis zueinander verglichen. Die weiteren Bewertungsstufen sind in der Angebotsaufforderung bekannt gegeben worden.
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Angebotspreis 40 %Preis
Das der Angebotsaufforderung beigefügte Preisblatt ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der niedrigste Gesamtpreis gem. Preisblatt bildet den Referenzpreis, der die volle Bewertungspunktzahl von 40 Punkten erhält. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 40 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 5.589.000 €3 Veröffentlichungen
- Frist 12.08.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 12.08.2025 In Ziffer 5.1.9. Eignungskriterien wird die Anforderung in Bezug auf die Höhe der geforderten Deckungssumme von 1.000.000.000,- EURO auf 1.000.000,- EURO korrigiert, ferner genügt eine textliche Bestätigung eines Versicherungsunternhmens, so dass die Anforderung insoweit lautet: c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss 1.000.000,-. (eine Million) EUR betragen. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages in Textform bestätigt.
- 29.07.2025 In Ziffer 5.1.9. Eignungskriterien wird die Anforderung in Bezug auf die Höhe der geforderten Deckungssumme von 1.000.000.000,- EURO auf 1.000.000,- EURO korrigiert, ferner genügt eine textliche Bestätigung eines Versicherungsunternhmens, so dass die Anforderung insoweit lautet: c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss 1.000.000,-. (eine Million) EUR betragen. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages in Textform bestätigt.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 197 Tage nach Fristende
Auftragnehmer EY Consulting GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 5.589.000 €1 Veröffentlichung
- 25.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 83 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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