Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Gebäudemanagement Uelzen Lüchow-Danneberg AöR - Parkhaus BBS Campus

Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg Anstalt des öffentlichen Rechts · Uelzen · Niedersachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 16.11.2026, 11:00 Uhr (noch 19 Tage)

Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
16.11.2026, 11:00 Uhr
noch 19 Tage
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlicht
16.10.2026
Zu den Vergabeunterlagen auf subreport.de

Beschreibung

Die bislang auf zwei Standorte verteilten Berufsbildenden Schulen BBS I in Uelzen sollen am
Standort der BBS II an der Wilhelm-Seedorfer-Straße zu einem zentralen Campus für berufsbildende
Schulen zusammengeführt werden. Mit der räumlichen Bündelung der Bildungsangebote
werden Synergien im Ausbildungs- und Bildungsbetrieb geschaffen sowie ein langfristig
wirtschaftlicher und effizienter Betrieb des Schulcampus ermöglicht.
Im Zuge der Campusentwicklung werden die bestehenden Gebäude der BBS I und BBS II
saniert und durch einen Neubau für die BBS I einschließlich einer Sporthalle ergänzt. Die Wärmeversorgung
des gesamten Campus erfolgt künftig über eine gemeinsame Energiezentrale
auf Basis von Erdwärme. Neubauten, Bestandsgebäude und Energiezentrale werden durch
die Neuordnung und Gestaltung der Freianlagen zu einem zusammenhängenden Campusensemble
verbunden. Auf Grundlage des erstellten Verkehrsgutachtens sowie eines projektbezogenen Mobilitätskonzepts ist, zur Bewältigung des Schüler- un Lehrerverkehrs die Herstellung zusätzlicher Stellplatzkapazitäten einschließlich weiterer verkehrlicher Infrastrukturmaßnahmen erforderlich.
Das Mobilitätskonzept berücksichtigt dabei neben dem motorisierten Individualverkehr auch die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Radverkehr. Gegenstand dieser TU/TÜ-Ausschreibung ist die Planung und Errichtung eines Parkhauses auf einem benachbarten Grundstück in fußläufiger Entfernung zum Schulcampus.
Das Parkhaus ist abschnittsweise zu realisieren: In einem ersten Bauabschnitt sind rechtzeitig vor Beginn der wesentlichen Campusbaumaßnahmen mind. 300 nutzbare Stellplätze für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bereitzustellen. Dies ist erforderlich, da mit der
Baustelleneinrichtung auf dem Campus die bestehenden Parkplatzflächen nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Die Gesamtkapazität von 525 Stellplätzen soll in einem zweiten Bauabschnitt hergestellt werden. Die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts is

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Planung und Errichtung eines Parkhauses mit mindestens 300 Stellplätzen im ersten Bauabschnitt.
  • Gesamtkapazität von 525 Stellplätzen im Endausbauzustand ist zu planen und zu berücksichtigen.
  • Genehmigungsfähigkeit des Endausbauzustands muss sichergestellt werden.
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) mit CPV-Code 45210000.
  • Besonderes Augenmerk auf architektonisch-gestalterische, funktionale und technische Gesamtentwicklung sowie spätere Erweiterbarkeit.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Errichtung eines Parkhauses mit mindestens 300 Stellplätzen im ersten Bauabschnitt, mit einer Gesamtkapazität von 525 Stellplätzen im Endausbauzustand.

Die Planung muss die spätere Erweiterung berücksichtigen und genehmigungsfähig sein. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · TU/TÜ-Leistungen zur Planung und zum Bau eines Parkhauses mit Erweiterungsoption (siehe Auftragsunterlagen)
  • Honorar 50 %
    Preis

    Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.

  • Schriftliches Konzept 15 %
    Qualität

    Schriftliches Konzept Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte des Konzep-tes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Ein Muster der Erfüllungsgrade des Bewertungsbogens, welches weitere Unterkriterien enthält, liegt den Vergabeunterlagen bei. Inhalt und Form des Konzepts Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Das Konzept darf max. 6 Seiten in der Schriftart Arial in der Schriftgröße 11 und einem Zeilenabstand von 1,5 umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnerische Darstellun-gen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Unter Einbeziehung der grafischen Darstellungen darf die Seitenzahl um 2 Seiten überschritten werden, was anzugeben ist. Darüberhinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass diese Beschränkungen nicht überschritten werden. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. 2.3.3.2 Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern der Verwaltung der Auftraggeberin zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet:  Umgang mit der Aufgabenstellung und Qualität der Darstellung,  Fachliche Qualität,  Entwicklung von projektspezifischen Lösungen/Lösungsansätzen (Städtebauliche Verträglichkeit: Einfügen in die nähere Umgebung, Vorschlag: Sicherstellung der Fassadengestaltung und städtebaulichen Integration sowohl im 1. Bauabschnitt als auch im Endausbau des 2. Bauabschnitts  Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten,  Plausible Schnittstellenstrategie und Darstellung eines Bauablaufkonzepts mit Benennung von Maßnahmen zur Minimierung der Störanfälligkeit im Bauablauf. Erwartet wird die Beantwortung der folgenden Fragestellung im Konzept: • Wie stellen Sie die modulare Systembauweise und die mögliche Wiederverwertbarkeit und Rückbaufähigkeit der modularen Bestandteile durch eine Rückführung derer in die Kreislaufwirtschaft sicher (Nachhaltigkeitsaspekt)? Diese zur Hand gegebenen Fragen dienen der Konkretisierung der vorangestellten Fragestellungen. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben, wobei das Konzept, welches aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Konzepte in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der ab-gegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert.

  • Lösungsvorschlag 15 %
    Qualität

    Lösungsvorschlag: Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Lösungsvorschlag“ (Gewichtung: 15 %) sind von den Bietern nach Aufforderung durch die Auftraggeberin projektbezogene, eigenständig ausgearbeitete Vorschläge zur Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen einzureichen. Der Lösungsvorschlag dient der Ermittlung der besten Leistungsqualität im Sinne eines funktionalen, wirtschaftlichen und risikoarmen Vorgehens. Er darf die Mindestanforderungen an den Leistungsgegenstand nicht unterschreiten und keine Änderungen der Zuschlagskriterien voraussetzen. Der Lösungsvorschlag hat die nachfolgenden Aspekte strukturiert und plausibel darzustellen: Projektspezifische methodische Umsetzung: • Vorgehensmodell mit Meilensteinen, Ressourcenplanung und Terminlogik für Planung (LPH 3–9) und Ausführung, einschließlich Maßnahmen zur Sicherung von Terminen und Kosten (Abstimmung mit dem eigenen Projektteam gemäß Kriterium „Qualifikation des Projektteams“; keine Doppelbewertung der Eignungsreferenzen). • Der Lösungsvorschlag hat sich ebenso auf die eingereichten Referenzen zu beziehen und die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Projekte herauszuarbeiten. An Hand der Referenzprojekte soll das Konzept zum Lösungsvorschlag erläutert werden (Herausarbeiten der Lösung durch Einspeisung der Erkennt-nisse und Lösungen in den Referenzprojekten). Schnittstellen-, Nachunternehmer- und Qualitätsmanagement: • projektbezogene Organisation der Schnittstellenkoordination, Regelungen zur Qualitätssicherung (Prüf‑/Freigabeprozesse), Risikomanagement (insb. bei komplexen Parkbauten); Darstellung der beabsichtigten digitalen Kollaborations- und Steuerungswerkzeuge (z. B. CDE/BIM oder gleichwertig) für die Ausführungsphase. Projektspezifische Lösungen/Lösungsansätze: • aufgabengerechte Vorschläge zu Verkehr/Abstellen/Tragfähigkeit/Sicherheitstechnik des Parkbauwerks, Optimierung der Bauabläufe (Bauen im Bestand, Übergänge Betrieb/Bau), Maßnahmen zur Minimierung von Nutzungsausfällen und zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. • Ein Vorschlag für ein wirtschaftliches Betreiberkonzept. • Zu den projektspezifischen zu lösenden Anforderungen zählen ebenso: Belage der städtebaulichen Verträglichkeit, das Einfügen in die nähere Umgebung, die Fassadengestaltung. Es wird eine konkrete Lösung anhand einer Darstellung im Sinne einer Visualisierung der Fassadenausbildung, den konkreten Angaben zur Materialität und ggf. weiteren gestalterischen Maßnahmen zur städtebaulichen und architektonischen Einbindung in das Umfeld erwartet. Es ist darzustellen, wie Fassade und Baukörper für sowohl für den 1. Bauabschnitt, als auch für Endausbau des 2. Bauabschnitts funktionieren. Die städtebauliche Bewertung soll sich auf die unmittelbare Umgebung konzentrieren, insbesondere auf Bauvolumen, Fassadenausbildung, Mate-rialität sowie die architektonische Einbindung. Plausible Kommunikationsstrategie: • Kommunikations- und Eskalationswege mit Auftraggeberin, Planern, Sachverständigen und Genehmigungsbehörden; Struktur der Berichtserstattung. Formvorgaben und Abgabemodalitäten: • Maximal 15 Seiten Text (Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5), zuzüglich maximal 3 Anlagen (jeweils bis 1 DIN‑A4‑Seite) für Grafiken/Pläne. Überlänge wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt; gewertet wird nur der Teil innerhalb der Vorgaben. • Abgabeformat: PDF; frist- und formgerecht mit dem Endangebot. • Bieter dürfen keine personenbezogenen Daten von Projektmitarbeitern angeben; Funktionen/Rollen genügen. • Für die Fassadendarstellung werden Ansichten als Konzeptpläne im Maßstab 1:200 mit Darstellung der Materialität verlangt. Relevant sind insbesondere die Straßenansicht, die Längsansicht und die Gestaltung des nicht zugänglichen Erdgeschosses. Die Pläne müssen für die Gesamtplanung – also auch die potenzielle spä-tere Erweiterung - Wirkung entfalten und hierbei die zukünftige Erweiterung des Gebäudes im Blick haben. Ersteller des Lösungsvorschlags haben daher darauf zu achten, dass die nach funktionaler Leistungsbeschreibung geforderte Photovoltaikanlage leicht wieder abbaubar ist. Im Übrigen wird auf die funktionale Leistungsbeschreibung verwiesen. Bewertungsmethode (max. 100 Punkte): Der Lösungsvorschlag wird durch eine Jury der Auftraggeberin bewertet. Je Teilaspekt (1–4) können jeweils bis zu 25 Punkte vergeben werden. Maßgeblich sind: • Fachliche Qualität und Realisierbarkeit der methodischen Umsetzung (Aspekt 1), • Schlüssigkeit und Projekttauglichkeit der Schnittstellenorganisation und des Risikomanagements einschließlich digitaler Werkzeuge (Aspekt 2), • Qualität der Darstellungen, insbesondere mit Blick auf: - die gestalterischen städtebaulichen Anforderungen der Umgebung, und - die technische Qualität (Aspekt 3), • Plausibilität, Klarheit und Stringenz der Kommunikationsstrategie (Aspekt 4). Das bestbewertete Lösungskonzept erhält die Maximalpunktzahl; die übrigen Vorschläge werden im relativen Vergleich hierzu bewertet. Die Jury begründet die vergebenen Noten so, dass die Nachvollziehbarkeit gesichert ist. Dieses Kriterium bewertet ausschließlich die qualitative Ausarbeitung der angebotenen Leis-tung. Eignungsnachweise (insb. Referenzen) sind in der ersten Verfahrensstufe geprüft und werden hier nicht erneut bewertet. Um Überschneidungen zum schriftlichen Konzept und der Präsentation zu vermeiden, fokussiert der Lösungsvorschlag die projektbezogene Umsetzung und die spezifischen Lösungsansätze in der Ausführungsphase. Die Kriterien und Bewertungsmaßstäbe sind unveränderlich; sie werden nicht Gegenstand von Verhandlungen. Der Geheimwettbewerb wird gewahrt; Inhalte anderer Angebote dürfen nicht offenlegt werden. Die Auftraggeberin dokumentiert die Bewertungsentscheidung nachvollziehbar.

  • Qualifikation des Projektteams 10 %
    Qualität

    Qualifikation des Projektteams: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, vom unaufgeforderten Einreichen weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Die allgemeinen Referenzen des Bieters sind an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen. Diese wurden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft und berücksichtigt. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten, wobei • ein/ eine Projektleiter/-in und eine stellvertretende Projektleitung benannt werden muss. Die Angaben sind durch geeignete Nachweise (Lebenslauf, Urkunden, etc.) hinreichend zu belegen. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. In diesem sind auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei pro Hauptunterkriterium nur jeweils ein Unterkriterium einschlägig sein kann. Unterkriterien Punkte Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes: Erfahrung in Planung und im Bau der Errichtung, Sanierung oder Umbau von Ge-bäuden (bis zu 40 Punkte) 4 oder mehr Projekte 40 3 Projekte 30 2 Projekte 20 1 Projekt 10 Planung und/oder Errichtung einer Parkpalette/eines Parkhauses oder eines vergleichbaren Objektes (s.o.) (bis zu 30 Punkte) 3 oder mehr Projekte 30 2 Projekte 20 1 Projekt 10 Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber (bis zu 30 Punkte) 3 oder mehr Projekte 30 2 Projekte 20 1 Projekt 10 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt.

  • Präsentation 10 %
    Qualität

    Präsentation: Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen mindestens der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Inhalt und Form der Präsentation Thema der Präsentation wird die die Darstellung des Projektkonzeptes anhand der Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet (80 Punkte): 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt, 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten, 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts, 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen, Herausarbeiten einer Lösung für die geforderte modulare Bauweise und der Wiederverwendbarkeit bei der Rückfüh-rung der Baumaterialien in die Kreislaufwirtschaft, 5. Kommunikation mit der öffentlichen Auftraggeberin. 6. Städtebauliche Verträglichkeit – Einfügen in die nähere Umgebung: hierbei wird erwartet, dass Ausführungen zu dem Bauvolumen im Verhältnis zur umliegenden Bebauung vorgenommen werden. Erwartet wird eine kurze Darstellung der Möglichkeit der Fassadenausbildung, Angaben zur Materialität und ggf. zu weiteren gestalterischen Maßnahmen zur städtebaulichen Einbindung in das Umfeld sowohl für den 1. als auch für den 2. Bauabschnitt 7. Technische Qualität. 8. Dokumentation. Folgende formalen Aspekte werden bewertet: 9. Qualität der Darstellung und der Visualisierung und Struktur, 10. Rhetorik und Kommunikation, Diskussion mit den Gremienmitgliedern. Bewertung der Präsentation Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben, wobei die Präsentation, welche aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Präsentationen in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 10 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter*innen die volle Punktzahl erhalten.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 19 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 16.11.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 6.338 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 217.903 €
Median 659.503 €
Oberes Quartil 2.079.117 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 16.11.2026, 11:00 Uhr (noch 19 Tage)
Vergabenummer 054 25 442
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg Anstalt des öffentlichen Rechts
Standort Uelzen, Niedersachsen
Veröffentlicht 16.10.2026
CPV-Codes (3) 45210000 · Bauleistungen
45223000 · Bauleistungen
45220000 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Lüneburg, Hansestadt
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
Kommunal Agentur NRW GmbH · Düsseldorf

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CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 378.447 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.282 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg Anstalt des öffentlichen Rechts. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 24.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg Anstalt des öffentlichen Rechts · Uelzen

✉ benjamin.jagdmann@gm-ueld.de
☎ 4905818006600