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Rahmenabrufvertrag über Entwicklungs- und Serviceleistungen IMIS GIS, JavaScript und Geodienste: Erweiterung und Weiterentwicklung / Programmierung sowie Pflege
Bundesamt für Strahlenschutz · Salzgitter · Niedersachsen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Zur Erfüllung seiner Aufgabe betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz das Integrierte Mess- und Informationssystem IMIS (https://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/bfs/umwelt/imis.html). Zur Überwachung der Umweltradioaktivität und für den radiologischen Notfallschutz liefert es die wesentliche Grundlage zur gegenseitigen Abstimmung beteiligter Institutionen. Insbesondere Werkzeuge zur fachlichen Darstellung entscheidungsrelevanter Inhalte und Komponenten zur Kommunikation mit verschiedenen Teilsystemen zur Datenaufbereitung, -visualisierung, -modellierung etc. bilden die Entscheidungsgrundlage für die Krisenstäbe. In einem radiologischen Notfall wird das IMIS als ein Instrument zur Erfüllung der Aufgaben des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (RLZ) eingesetzt. Weiterhin muss ein heterogener Bedarf des IMIS-Nutzerkreises aus Landes- und Bundesbehörden abgedeckt werden. Konkret sind im Rahmen des Rahmenabrufvertrages GIS & JavaScript folgende Aufgabenfelder zu bearbeiten: - Weiterentwicklung des für den Notfallschutz im RLZ eingesetzten IMIS-GIS - Erhöhte Skalierbarkeit aller relavanter Einzelkomponenten / Services - Anwenderspezifische Aufbereitung von Basisdaten - Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten im graphischen und kartographischen Bereich - Integration aktueller Standards zur Bearbeitung, Bereitstellung und Präsentation geographischer Daten ("OGC Feature API", "Vectortiles", interaktive Charts etc.) - Verbesserte Austauschmöglichkeiten graphischer und geographischer Darstellungen (und Basisdaten) zwischen den im Notfallschutz beteiligten Behörden sowie zwischen intern eingesetzten Applikationen (z.B. QGIS) - Anpassung vorhandener Workflows und Formate zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Bereitstellung freier Geodaten des Amtes ("Opendata", "High Value Datasets", "INSPIRE" etc.) - Härtung der eingesetzten Komponenten und Dienste gegen stark erhöhte Zugriffszahlen im Ereignisfall - Erfüllung gesetzlicher Anforderungen einer barrierefr
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 527.400 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 32 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 421.050 €1 Veröffentlichung
- 22.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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