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Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau Brücken in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde Grafschaft Hoya · Hoya/Weser · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 03.09.2026, 11:00 Uhr (noch 22 Tage)
Beschreibung
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen.
- Die Brücken befinden sich in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen.
- Besondere Anforderungen ergeben sich durch die Notwendigkeit der Abstimmung mit der Deutschen Bahn und die Einbindung in deren Generalsanierungsplan.
- Die geschätzten Netto-Baukosten für Eystrup-Doenhausen betragen 1,89 Mio. EUR, für Gandesbergen 2,92 Mio. EUR.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya vergibt Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert. Den ausgewählten Bewerbern - ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten für folgende Planungsleistungen innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021): Planung konstruktiver Ingenieurbauwerke (vorzugsweise Brücken). Es ist mindestens ein Referenzprojekt je Los zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte je Los bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen). Die Verwendung eines Referenzprojekts für unterschiedliche Lose ist zulässig. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Art der Maßnahme/Planungsgegenstand (Neubau, Sanierung, sonst. konstruktiver Ingenieurbau) - Leistungsumfang/Leistungsbilder (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachpla-nung Tragwerksplanung, Sonstige) - Kurze Beschreibung des Projekts - Baukosten (brutto) - Planungsstand (Abnahme/Abnahmedatum (TT.MM.JJJJ), Vergabe, Entwurfsplanung)
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Durchschnittliche Personalstärke
Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2026) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf die Personalübersicht anderer Unternehmen, deren (technische und berufliche) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
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Nachunternehmer-Anteil
1. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 2. Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 22 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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