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Schleif- und Poliermaschinen sowie Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit für Laseroptiken
Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB · München · Bayern
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Beschreibung
Auftragsgegenstand in Los 1 ist die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Schleif- und Poliermaschinen für Optiken sowie als optionale Leistung die Wartung der Schleif- und Poliermaschinen in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren. Auftragsgegenstand in Los 2 ist die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines optischen Profilometers zur Bestimmung der Oberflächenrauhigkeit polierter Optiken sowie als optionale Leistung die Rekalibrierung des optischen Profilometers in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung für die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Schleif- und Poliermaschinen für Optiken (Los 1) sowie eines optischen Profilometers zur Messung der Oberflächenrauhigkeit (Los 2).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: Punktzahl zu bewertendes Angebot ("PAngebot") = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist ("Wniedrigst") / Wertungssumme des zu bewertenden Angebots ("WAngebot"). Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert. Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
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Technisches Kriterium 40 %Qualität
Die Bewertung in diesem Kriterium erfolgt auf der Grundlage der von dem Bieter eingereichten Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Eigenerklärung gemachten Angaben zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Angaben unzutreffend sind, kann das Angebot ausgeschlossen werden! 1. Ebenheit / Planheit - Schleifmaschine: In diesem Unterkriterium wird bewertet, welche Ebenheit / Planheit mit der angebotenen Schleifmaschine erzielt werden kann. Dia sei der maximale Durchmesser des Substrats, für das eine Ebenheit / Planheit von 63 nm oder besser erzielt werden kann. Dann berechnet sich die Punktzahl nach: Punkte (maximal 5) = (dia -25 mm) / (375 mm" ) × 4 + 1. 2. Oberflächenrauhigkeit (Erfüllungsgrad) - Poliermaschine: 5 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,1 nm. 4 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,2 nm. 3 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,3 nm 2 Punkte = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,4 nm. 1 Punkt = Die angebotene Poliermaschine erzielt eine Oberflächenrauhigkeit besser als 0,5 nm Die in den Unterkriterien erzielten Punktzahlen werden zunächst addiert und sodann durch die Anzahl der Unterkriterien dividiert, um die Punktzahl für das Wertungskriterium zu ermitteln (insgesamt maximal 5 Punkte). Die so ermittelte Punktzahl für das Wertungskriterium fließt sodann in die Wertungsmatrix ein und wird gewichtet.
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Leitfaden 20 %Qualität
Der Leitfaden für soll eine Darstellung enthalten, wie die Mitarbeiter des Auftraggebers mit den angebotenen Schleif- und Poliermaschinen das bestmögliche Ergebnis erzielen können. Der Leitfaden ist schriftlich abzufassen und mit Schaubildern / Abbildungen / Grafiken zu versehen. Er darf maximal einen Umfang von 50 Seiten DIN-A4 (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5; inklusive Abbildungen) haben. In dem Leitfaden muss der Bieter insbesondere auf folgende Aspekte eingehen: (i) Wie kann mit der angebotenen Schleifmaschine bei der Bearbeitung von Quarzglas-Substraten die bestmögliche Ebenheit / Planheit erzielt werden? (iii) - Wie kann mit der angebotenen Poliermaschine bei der Bearbeitung von Quarzglas-Substraten die bestmögliche Qualität / Oberflächenrauhigkeit erzielt werden? (iii) In welchen Intervallen sollten die Maschinen gewartet werden? Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgenannten Punkten nicht um Unterkriterien handelt, die selbstständig bewertet werden, sondern um Vorgaben für den Inhalt des Leitfadens. Die Bewertung des Leitfadens erfolgt ganzheitlich nach dem nachfolgend dargestellten Maßstab. 5 Punkte = Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt der Leitfaden des Bieters erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens problemlos möglich ist, nach einer längeren Einarbeitungszeit das Potential des Gerätes voll auszuschöpfen und qualitativ exzellente Ergebnisse zu erzielen. 4 Punkte = 4 Punkte Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens problemlos möglich ist, bereits nach kurzer Einarbeitungszeit qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen. 3 Punkte = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens möglich ist, bereits nach kurzer Einarbeitungszeit qualitativ befriedigende Ergebnisse zu erzielen; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens möglich ist, erst nach längerer Einarbeitungszeit Ergebnisse zu erzielen, die als ordnungsgemäß bezeichnet werden können; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers mit Hilfe des Leitfadens auch nach längerer Einarbeitungszeit lediglich möglich ist, mit Defiziten behaftete, gerade noch ausreichende Ergebnisse zu erzielen; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte = Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o. g. Vorgaben lässt der Leitfaden des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers erwarten, dass es den Mitarbeitern des Auftraggebers selbst nach längerer Einarbeitungszeit nicht möglich ist, Ergebnisse zu erzielen, die als qualitativ ausreichend bezeichnet werden können; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots!
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Preis 60 %
Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: Punktzahl zu bewertendes Angebot ("PAngebot") = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist ("Wniedrigst") / Wertungssumme des zu bewertenden Angebots ("WAngebot"). Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert. Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
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Technisches Kriterium 40 %Qualität
Die Bewertung in diesem Kriterium erfolgt auf der Grundlage der von dem Bieter eingereichten Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Eigenerklärung gemachten Angaben zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Angaben unzutreffend sind, kann das Angebot ausgeschlossen werden! Messgenauigkeit (Erfüllungsgrad): 5 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,1 nm auf. 4 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,15 nm auf. 3 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,2 nm auf. 2 Punkte = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,25 nm auf. 1 Punkt = Das angebotene Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit weist eine Messgenauigkeit besser als 0,3 nm auf. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert. Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 12.02.2024 Original-Veröffentlichung
- 12.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 35 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.114 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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