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Belieferung von Strom für die Stadt Zeitz für den Lieferzeitraum 2027 und 2028
Stadt Zeitz, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Ordnungswesen · Zeitz · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 26.10.2026, 10:00 Uhr (noch 20 Tage)
Beschreibung
Belieferung von Strom für die Stadt Zeitz für den Lieferzeitraum 2027 und 2028 Los 1 (SLP) Los 2 (Straßenbeleuchtung) Los 3 (RLM)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird die Belieferung von Strom für die Stadt Zeitz für die Jahre 2027 und 2028.
- Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt: SLP, Straßenbeleuchtung und RLM.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
- Die Bekanntmachung ist ein Standardverfahren.
Die Stadt Zeitz sucht Stromlieferanten für die Jahre 2027 und 2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Der Preis ist zu 100 % entscheidend. nach WichtigkeitPreis
100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Formblatt Eigenerklärung Eignung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen: Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleich-zeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ beizufügen. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Aus-schluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechen-den Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern. Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus.
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Eintragung Berufsregister
Formblatt Eigenerklärung Eignung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen: Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ beizufügen. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Aus-schluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechen-den Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern. Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Formblatt Eigenerklärung Eignung Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Erklärung zur Haftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. Der Auftraggeber fordert im Falle der Zuschlagserteilung einen Nachweis über die Versicherung. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt. Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus. b) Bonitätsnachweis Der Bewerber muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform-Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 15.08.2025). Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus. c) Angaben zu Umsätzen Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung der angebotenen Energieträger, Strom und/oder Erdgas in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 600.000,00 netto betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard). d) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt Eigenerklärung Eignung) e) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Formblatt Eigenerklärung Eignung)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Formblatt Eigenerklärung Eignung Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: Referenzen Der Bieter muss für den angebotenen Energieträger Strom mindestens zwei Referenz vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger erfüllen. Referenzen können sowohl für ein Los als auch kumulativ für mehrere Lose angegeben werden, sofern die erbrachten Leistungen in Summe den geforderten Umfang an Abnahmestellen oder Verbrauchsvolumen erreichen und vergleichbar sind. Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Strom – Los 1 SLP: • Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Strom erbracht • Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 144 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 975.000 kWh pro Jahr • Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung. Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Strom – Los 2 Straßenbeleuchtung: • Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Strom erbracht • Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 95 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 790.000 kWh pro Jahr • Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Strom – Los 3 RLM: • Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Erdgas erbracht • Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 10 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 1.800.000 kWh pro Jahr • Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 20 Tage
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1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 52 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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