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P 690 - Beratung zu europäischer Regulierung in der Energiewirtschaft und Technologien im Smart Grid (EU Smart Grid)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
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Beschreibung
Das BSI entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) Technische Richtlinien und Schutzprofile für das intelligente Messsystem (iMSys). Die Rahmenbedingungen geben sowohl nationale als auch europäische Rechtsrahmen vor. Neuerungen im oder Änderungen am europäischen Kontext können sowohl Chance als auch Risiko sein und direkt die Aufgaben des BSI betreffen. Um den Risiken für das national etablierte intelligente Messsystem entgegenzuwirken, setzt das BSI dieses Projekt auf. Ziele des Projekts sind auf der einen Seite – wo möglich – an der Gestaltung der europäischen Rahmenbedingungen so mitzugestalten, dass diese den nationalen Umsetzungsweg der Digitalisierung der Energiewirtschaft unterstützen, und auf der anderen Seite das intelligente Messsystem als Erfolgsmodell für eine sichere IT-Infrastruktur in einem kritischen Versorgungsbereich auf europäischer Ebene zu etablieren. Neben der Informationsgewinnung ist die Mitarbeit in Gremien ein wesentlicher Punkt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe von zwei Positionen in Arbeitnehmerüberlassung als Verwaltungsleitung/Programmleitung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Qualitätsmanagement
Weitere Details entnehmen Sie bitte Kap. 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EInreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSi gerügt werdn, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 04.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 25.05.2026 Ergänzende Informationen aktuell
- Frist 11.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.651 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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