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Gebäudeautomation - Netzwerkerweiterung Gebäudeautomation Turmstuben
Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGebäudeautomation - Netzwerkerweiterung Gebäudeautomation Turmstuben🏆 Siemens AG, Smart Infrastructure · Köln
- Siemens AG, Smart Infrastructure · Köln
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Siemens AG, Smart Infrastructure. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gebäudeautomation - Netzwerkerweiterung Gebäudeautomation Turmstuben
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Aufgrund einer kalkulationsrelevanten Bieterfrage, die dringend beantwortet werden musste, ist die Angebotsfrist zu verlängern.
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✏️ Änderung
Geänderte Fristen im Vergabeverfahren
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 26.08.2024 Aufgrund einer kalkulationsrelevanten Bieterfrage, die dringend beantwortet werden musste, ist die Angebotsfrist zu verlängern. · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 22.08.2024 Geänderte Fristen im Vergabeverfahren · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 15.08.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 23 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Siemens AG, Smart Infrastructure1 Veröffentlichung
- 18.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.510 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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