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Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume
Gemeinde Sauerlach · Sauerlach · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Planungsleistungen im Rahmen der Objektplanung für den Ersatzneubau einer Einachsporthalle und Anpassung an das Sportgelände in Arget. Stufenweisebeauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 40 %
3. Projekteinschätzung - Gewichtung gesamt 40 %: Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen: Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten. Der Bieter hat anhand eines selbstgewählten Referenzprojektes darzustellen, wie im Projektverlauf Kostensicherheit und Kostentransparenz sichergestellt wurde. Weiterhin ist zu erläutern, durch welche konkreten Maßnahmen Kostenreduzierungen erzielt werden konnten, ohne die funktionalen, qualitativen oder terminlichen Anforderungen des Projektes zu beeinträchtigen. Darüber hinaus ist darzustellen, welche Strategien, Methoden und Instrumente zur Sicherstellung der Termineinhaltung eingesetzt wurden. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen der Terminplanung, -überwachung und -steuerung. Der Bieter hat außerdem darzulegen, wie im Referenzprojekt mit Nachträgen umgegangen wurde, insbesondere: • Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Nachträgen, • Verfahren zur Prüfung, Bewertung und Entscheidung über Nachtragsforderungen, • Sicherstellung von Kosten- und Entscheidungstransparenz gegenüber dem Auftraggeber. Abschließend ist zu beschreiben, wie der Bieter im Referenzprojekt mit unvorhergesehenen Problemen während der Bauausführung (z. B. Planungsänderungen, Baugrundprobleme, Schnittstellenkonflikte, Lieferengpässe) umgegangen ist und welche Lösungsstrategien zur Sicherstellung der Projektziele angewendet wurden. Die Ausführungen müssen konkret, nachvollziehbar und projektbezogen erfolgen (keine rein allgemeinen oder theoretischen Darstellungen).
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Preis 30 %
1. Honorar - Gewichtung gesamt 30 % 1.1 Honorarermittlung nach Honorarblatt (Summe Grundleistungen und Besondere Leistungen inkl. Auf-/Abschlag und Nachlass) - Gewichtung 30%
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Qualität 30 %
2. Projektteam - Gewichtung gesamt 30 %: Benennung und Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/in sowie des/der stellvertretenden Projektleiter/in - mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen) - und der persönlichen Kenntnisse sowie einer mit der konkreten Auftragsdurchführung vergleichbaren Referenz - und Angaben der Leistungsanteile die selbst erbracht wurden. Dem Auftraggeber kommt es auf eine möglichst hohe Erfahrung aus einschlägigen Referenzen an. Wesentliche Teile der Leistung sollten durch den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter selbst erbracht werden. 2.1 Vorgesehene/r Gesamtprojektleiter - Gewichtung 20% 2.2 Vorgesehene/r stellvertretende/r Projektleiter/in - Gewichtung 10%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.166 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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