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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 6 Lose
Geändert: Verlängerung der Angebotsfrist

Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis · Aarbergen · Hessen

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Beschreibung

Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen der Wertstoffhöfe im Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2027

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für Malerarbeiten im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 %

    Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag getrennt für das jeweilige Los nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Das wirtschaftlichste Angebot wird vorliegend allein anhand des niedrigsten Leistungsentgelts ermittelt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.

  • Finanzkennzahlen (Bilanz)

    Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; - Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Eignungsanforderung

    Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026; - Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; - Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV. - Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). - Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; - ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1 bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer) - Beschreibung des Leistungsumfanges - Auftragssumme (netto) - Ausführungszeitraum Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen.

  • Nachunternehmer-Anteil

    Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; - ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer

Weitere Anforderungen

  • Eignungsanforderung

    Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): - Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    3 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 452 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 237.478 €
Median 534.178 €
Oberes Quartil 1.269.954 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis · Aarbergen

Christian.Stoermer@rheingau-taunus.de
+49 6124510393

Stammdaten
Angebotsfrist 18.05.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 01 VGV 2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis
Standort Aarbergen, Hessen
Veröffentlicht 19.03.2026
CPV-Code 90000000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Lose 6 (max. 6 bewerbbar)
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2034
Bindefrist (?) 4 Monate
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 281.029 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.237 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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