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Theater Heilbronn

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Beschreibung

Ticketing-Software für das Theater Heilbronn

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Ausschreibung für die Lieferung einer Ticketing-Software für das Theater Heilbronn.

Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung mit dem CPV-Code 48000000. Die Stadt Heilbronn sucht nach einer geeigneten Softwarelösung zur Abwicklung des Ticketverkaufs.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Theater Heilbronn schreibt eine neue Ticketing-Software aus. Diese soll sich in eine zeitgemäße und kund*innenorientierte 360 Grad-Systemlandschaft von Vertrieb, Marketing und digitaler Kommunikation inkl. CRM einfügen. Das Ziel des Theaters Heilbronn ist es sowohl im digitalen als auch im analogen Bereich für Kund:innen sämtliche im Zuge der Customer Journey anfallenden Pro-zesse mit hoher Serviceleistung sowohl online wie auch im persönlichen Service am Schalter, Telefon und schriftlich abbilden zu können. Dazu gehört, dass sämtliche kund*innenrelevanten Prozesse auch eigenständig online von Kund*innen durchgeführt werden können. Die Ticke-ting-Software wird den allgemeinen Anforderungen einer ganzheitlichen digitalen Strategie für Kulturbetriebe ge-recht. Die neue Ticketing-Software soll als vielseitiges Ver-triebstool fungieren, das Effektivitäts- und Effizienzsteige-rungen und somit Verbesserungen im Service und Um-satzerhöhungen durch aktiveren Vertrieb ermöglicht. Dem-entsprechend wird der User Experience (UX) und der An-wendung zeitgemäßer automatisierbarer Vertriebsformen (Cross-Selling, Up-Selling) hohe Bedeutung beigemessen. Die neue Ticketing-Software verfügt idealerweise bereits über Schnittstellen zu vorhandenen Systemen, die an das Ticketing angedockt sind. Die Umstellung auf die neue Ti-cketing-Software wird mittels "hartem Schnitt" präferiert. Die Umstellung soll im September 2026, mit dem Ende der Theaterferien, erfolgen. Die Schulungen finden nach Ab-sprache zuvor statt.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Ticketing-Software für das Theater Heilbronn
  • Preis nach Wichtigkeit

    Die Wertungsmatrix kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden (siehe auch Vergabeunterlagen): https://nextcloud.heilbronn.de/s/iweR7TcgXzrtDko

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. — Ziff. 2.2.7 des Angebotsschreibens VgV 8: Weitere Eigenerklärungen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Vorlage der Eigenerklärung Bezug Russland mit Anlage VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen.

  • Eignungsanforderung

    Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen vorzulegen: Ziff. 2.2.6.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8 Tabellarische Aufstellung über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestanforderung: Für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindeststandard: Der angegebene Umsatz für vergleichbare Leistungen im letzten Geschäftsjahr darf nicht unter 150.000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen: - Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an. Mindestanforderung: mindestens 3 Leistungen Mindestanforderung an Qualität/Quantität: Mindeststandard: Der:Die Bewerber:in muss seine:ihre besondere Erfahrung dadurch nachweisen, dass zusätzlich zu vorgegebenen Anforderungen (z.B. Aktualität) die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: • Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen. In allen Fällen wird auch der Verkauf von Abonnements über die Ticketingsoftware abgewickelt. • Mindestens zwei Referenzen mit einer Anzahl von verkauften Tickets pro Jahr von mehr als 100.000 Tickets. Es können mehrere Referenzen angegeben wer-den. Bei einer ggf. erforderlich werdenden Bewertung der Teilnahmeanträge werden die drei besten Referenzen berücksichtigt. Die Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderungen werden aber immer in die Bewertung einbezogen.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    -Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen vorzulegen: Ziff. 2.2.6.2.3 des Angebotsschreibens VgV 8: Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Mindestanforderung: Für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 28.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.386 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 222.494 €
Median 381.575 €
Oberes Quartil 866.355 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - · Heilbronn

vergabemanagement@stadt-heilbronn.de
0 71 31562190

Stammdaten
Angebotsfrist 28.04.2026, 09:45 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer HN 46/02/25
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Heilbronn, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 25.03.2026
CPV-Code 48000000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Heilbronn
Laufzeit 01.07.2026 – 30.06.2030
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 63 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 30.147 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.813 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →