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Aufstockung Liebfrauengymnasium, Fachplanung Statik, Bauphysik
Kreis Paderborn · Paderborn · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Der Auftraggeber plant die Erweiterung und bauliche Ertüchtigung des Liebfrauengymnasiums in Büren. Anlass der Maßnahme ist die landesweite Rückkehr zur neunjährigen gymnasialen Schullaufbahn (G9) unter Berücksichtigung aktueller pädagogischer Anforderungen. Ziel ist es, moderne Unterrichtskonzepte zu ermöglichen und der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft gerecht zu werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe der Leistungsphasen 5-7 für Fachplanung Statik und Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) für die Aufstockung des Liebfrauengymnasiums.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–6 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 35 Pkt.Qualität
Referenz: Umbau, Sanierung, Erweiterung
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Qualitätskriterium 35 Pkt.Qualität
Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung
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Qualitätskriterium 15 Pkt.Qualität
Betriebszugehörigkeit der Projektleitung
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Qualitätskriterium 15 Pkt.Qualität
Nettoumsatz des Bewerbers für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Bewerber müssen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt sein. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder durch sonstigen Nachweis der beruflichen Qualifikation.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber müssen im Auftragsfall über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen: • 5.000.000 € für Personenschäden • 1.500.000 € für Sach- und Vermögensschäden • 1.500.000 € für Umweltschäden Die Deckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen oder es ist eine entsprechend hohe Jahreshöchstleistung nachzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ist entweder • eine bestehende Versicherungspolice mit entsprechenden Deckungssummen oder • eine schriftliche, rechtsverbindliche Bestätigung eines Versicherungsunternehmens vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gewährt wird. Liegt zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist weder eine entsprechende Versicherungspolice noch eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens vor, liegt es im Ermessen des Auftraggebers, die Unterlagen nachzufordern oder den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied, das Leistungen ausführt, über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen oder verbindlich nachweisen, dass im Auftragsfall ein entsprechender Versicherungsschutz hergestellt wird. Wird die Eignung eines Dritten in Anspruch genommen, ist auch für dieses Unternehmen ein entsprechender Nachweis zu führen. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist der Nettoumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre darzulegen. Bewertet wird dabei ausschließlich der Umsatz, der mit Leistungen erzielt wurde, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Die Punktzahl der drei Geschäftsjahre wird addiert. Die Angaben zum Nettoumsatz sind zunächst in Form einer Eigenerklärung im Teilnahmeantrag zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, sowie spätestens vom für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zu verlangen. Als geeignete Nachweise gelten insbesondere testierte Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen, Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder sonstige geeignete Belege, aus denen sich der erklärte Nettoumsatz für vergleichbare Leistungen nachvollziehbar ergibt. Können die geforderten Nachweise nicht vorgelegt werden oder ergeben sich Abweichungen zu den Eigenerklärungen, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Teilnahme am Vergabeverfahren setzt die Zuverlässigkeit des Bewerbers voraus. Ein Bewerber gilt als zuverlässig, wenn keine Tatsachen vorliegen, die seine Integrität, rechtmäßige Geschäftsführung oder seine Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung infrage stellen. Dabei sind insbesondere die in den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelten Ausschlussgründe zu berücksichtigen. Ein Bewerber ist vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn gerichtlich festgestellte Verfehlungen, wie z. B. Verurteilungen wegen wirtschaftskrimineller Handlungen, Insolvenzverschleppung oder Verstöße gegen Umwelt- und Sozialvorschriften, bestehen. Ebenso können Tatsachen, die eine ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Bewerber den Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllen kann oder gesetzliche Vorgaben verletzt, zum Ausschluss führen. Der Nachweis der Zuverlässigkeit obliegt dem Bewerber. Hierzu hat er alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise vollständig und fristgerecht einzureichen. Versäumt der Bewerber dies, kann er vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Nachforderung oder Fristverlängerung durch den Auftraggeber besteht nicht.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Teil 1: Als geeignet gilt ein Bewerber nur dann, wenn sämtliche nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen vollständig erfüllt sind. Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt „Umbau, Sanierung oder Erweiterung“ eines vergleichbaren Objekts nachweisen. In diesem Projekt muss er vertraglich mit der Planung der Statik und Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) beauftragt gewesen sein. Für dieses Kriterium wird maximal eine Referenz gewertet. Liegt keine entsprechende Referenz vor, ist das Mindestkriterium nicht erfüllt. Weiterhin ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das im laufenden Schulbetrieb oder in einem vergleichbaren laufenden Betrieb realisiert wurde. Für dieses Kriterium können maximal zwei Referenzen eingereicht werden. Liegt keine entsprechende Referenz vor, ist das Mindestkriterium nicht erfüllt. Referenzen werden ausschließlich gewertet, wenn eine Referenzbescheinigung vollständig ausgefüllt und durch den jeweiligen Referenzgeber rechtsverbindlich bestätigt wurde. Referenzen müssen so angegeben werden, dass eine Überprüfung der Angaben möglich ist. Hierzu sind insbesondere ein konkreter Ansprechpartner beim Referenzgeber sowie aktuelle Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) zu benennen. Können Referenzangaben nicht verifiziert werden oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vergleichbarkeit der Angaben, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz im Rahmen der Eignungsprüfung nicht zu berücksichtigen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, selbst Ermittlungen zur Verifizierung von Referenzangaben durchzuführen. Der Bewerber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtzeitige Einholung der Referenzbestätigungen. Sofern eine Referenzbescheinigung zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorliegt, wird die betreffende Referenz grundsätzlich nicht gewertet. Ein Anspruch auf Nachforderung, Fristverlängerung oder Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber beim Referenzgeber besteht nicht. Kann der Bewerber ausnahmsweise keine bestätigte Referenzbescheinigung vorlegen, muss er spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist nachweisen, – dass die Referenzbescheinigung rechtzeitig, vollständig und nachweislich beim zuständigen Referenzgeber angefordert wurde, – dass die Anforderung alle zur Bestätigung erforderlichen Angaben enthielt, – und dass die Anforderung unter Setzung einer angemessenen Frist erfolgte. Als geeigneter Nachweis gelten insbesondere schriftliche Anfragen per E-Mail mit Versandnachweis. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor oder ist er nicht geeignet, wird die Referenz nicht berücksichtigt. Auch bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine Nachforderung zugelassen wird. Die Bestätigung dient ausschließlich der Plausibilisierung der erbrachten Leistungen (z. B. Leistungsumfang, Leistungszeitraum, beteiligte Leistungsphasen) und ersetzt nicht die Eigenverantwortung des Bewerbers für die Richtigkeit der Angaben. Referenzen ohne entsprechende Verifizierung können im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Teil 2: Zudem ist ein Projektteam namentlich zu benennen. Dieses besteht mindestens aus einer Projektleitung sowie einer weiteren qualifizierten Person (stellvertretende Projektleitung und/oder Bauleitung). Die Funktionen der Projektleitung, stellvertretenden Projektleitung und Bauleitung können – sofern fachlich geeignet – ganz oder teilweise von derselben Person wahrgenommen werden. Es sind jedoch mindestens zwei namentlich benannte und dem Projekt fest zugeordnete Personen vorzusehen, sodass die ordnungsgemäße Projektabwicklung sowie eine jederzeitige Vertretung sichergestellt sind. Die Projektleitung (projektverantwortliche Person) muss über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und in einem anzugebenden Referenzprojekt die fachliche sowie organisatorische Gesamtverantwortung getragen haben. Hierfür ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt nachzuweisen, in dem diese Person die Fachplanung der Tragwerksplanung sowie der Bauphysik eigenverantwortlich geführt hat. Die Benennung mehrerer Personen für unterschiedliche Leistungsphasen ist unzulässig. Für dieses Kriterium wird maximal eine Referenz berücksichtigt. Liegt keine entsprechende Referenz vor, gilt das Mindestkriterium als nicht erfüllt. Die Projektleitung muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens einem Jahr ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sein. Wird diese Mindestdauer nicht erreicht, gilt auch dieses Kriterium als nicht erfüllt. Für sämtliche Referenzen der Eignungskriterien gilt: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Vergleichbar sind Objekte, die hinsichtlich Nutzung, technischer Komplexität und organisatorischer Anforderungen dem ausgeschriebenen Projekt entsprechen. Ein Referenzprojekt ist nur berücksichtigungsfähig, wenn die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276 mindestens 5,0 Mio. netto betragen. Bei Referenzprojekten außerhalb Deutschlands sind die maßgeblichen Kostenkennwerte sowie der Leistungsumfang so darzustellen, dass eine Vergleichbarkeit mit den Anforderungen der Ausschreibung sowie mit der Kostengliederung nach DIN 276 und den Leistungsphasen der HOAI nachvollziehbar und prüffähig beurteilt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, hierzu ergänzende Erläuterungen oder Nachweise anzufordern. Können die erforderlichen Angaben zur Beurteilung der Vergleichbarkeit nicht in ausreichender Weise erbracht werden, kann die betreffende Referenz nicht berücksichtigt werden. Die Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HOAI müssen innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist begonnen und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vollständig erbracht und abgeschlossen worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rückrechnung des Bewertungszeitraumes ist somit der Tag, an dem die Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages endet. Eine Referenz darf für mehrere Kriterien herangezogen werden, sofern sie die jeweiligen Anforderungen vollständig erfüllt. Innerhalb eines einzelnen Kriteriums wird eine Referenz jedoch nur einmal gewertet. Jede Referenz ist prüffähig darzustellen und muss mindestens folgende Angaben enthalten: Projektbezeichnung und Ort, Art der Maßnahme (Umbau, Sanierung, Erweiterung), Baukosten netto (KG 300 + 400 gemäß DIN 276), Auftragsumfang, Erbrachte Leistungsphasen, Beginn der Leistungsphase 5, Abschluss der Leistungsphase 8, Angabe der Projektleitung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, Kurze Objektbeschreibung. Unvollständige oder nicht eindeutig nachvollziehbare Angaben führen dazu, dass die jeweilige Referenz nicht gewertet werden kann.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 13.04.2026 terminliche Gründe aktuell
- 13.04.2026 Original-Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 8.870 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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