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AA RV Delegationsbetreuungsdienstleistungen
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel · Brandenburg · Untere Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 0 VergebenAA RV Delegationsbetreuungsdienstleistungen3.931.500 €🏆 MIRS-Michel International Relations & Services UG (haftungsbeschränkt) · Berlin
- MIRS-Michel International Relations & Services UG (haftungsbeschränkt) · Berlin
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Delegationsbetreuungsdienstleistungen während der Durchführung internationaler Konferenzen, Gipfeltreffen, Regierungskonsultationen und Großveranstaltungen sowie die im Vorfeld erforderliche Vorbereitung und Beratung
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterien Konzepte und Personal 70 %Qualität
Hier werden bewertet: 1. die in der 2. Stufe einzureichenden Konzepte zur Erfüllung von Einzelaufträgen (2 Szenarien) über protokollarische Delegationsbetreuung,, siehe Ziffern 02 und 03 der Leistungsbewertungsmatrix 2. die Qualifikation und Erfahrung des zum Einsatz kommenden Personals, siehe Ziffer 04 der Leistungsbewertungsmatrix
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Preisangebot für 1 Vertragsjahr 30 %Kosten
Berücksichtigt werden hier die geschätzte Anzahl an Personentagen und die Bürokosten für 1 Jahr (Zelle F40 des Preisblattes). Für die Bewertung der Preise wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (Lineare Interpolation), s.a. Leistungsbewertungsmatrix Ziffer 05.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer MIRS-Michel International Relations & Services UG (haftungsbeschränkt)1 Veröffentlichung
- 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 230 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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